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arahouglas
24.10.2026 19:50:03 arahouglas hat ein Thema kommentiert Kennt ihr euch mit der Qualität von Vinylboden aus?:  Hallo zusammen! Nach einer stressigen Arbeitswoche brauche ich manchmal einfach einen Abend für mich. Letzten Freitag habe ich mir etwas Leckeres gekocht, Musik angemacht und nach neuen Online-Spielen gesucht. Dabei bin ich auch auf Casino Kitzbühel gestoßen. Ich finde es spannend, verschiedene Spielideen kennenzulernen und zu beobachten, was sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet. Mein Tipp: Nehmt euch Zeit, lest die Regeln und setzt euch vorher ein festes Limit. Für mich sollte Unterhaltung vor allem Spaß machen und nicht zusätzlichen Stress verursachen.
volohovicc
24.10.2026 17:41:56 volohovicc hat ein Thema kommentiert Gedichte, Kurgeschichten, Songtexte...:  Ich spiele nur noch auf Plattformen, die offiziell in der Schweiz lizenziert sind. Das echte Grand Casino aus dem Aargau hat jetzt dieses Online-Angebot und ich bin absolut begeistert. Die Anmeldung über Grand Casino Baden war total unkompliziert. Das Beste ist, dass man direkt mit TWINT in Schweizer Franken einzahlen kann, ohne nervige Umrechnungskurse. Die Slots laufen super flüssig. Gestern habe ich mir meinen Gewinn direkt auf mein UBS Konto überweisen lassen und das Geld war extrem schnell da. Absolut sicher.
jesekec515
24.10.2026 14:59:52 jesekec515 hat ein Thema kommentiert Die Couch als Eyecatcher:  Bei der Planung eines Abends achte ich darauf, dass nicht nur die Aktivität selbst, sondern auch die organisatorischen Details berücksichtigt werden. Wenn ich nach Möglichkeiten in Nürnberg suche, möchte ich zunächst einen allgemeinen Überblick erhalten und danach gezielt nach relevanten Informationen schauen. Dafür kann spielhalle nürnberg als eine weitere Anlaufstelle dienen. Anschließend würde ich die gefundenen Angaben mit anderen Informationsquellen vergleichen und prüfen, ob sie noch aktuell sind. Eine solche Vorgehensweise ist besonders praktisch, wenn ich meine Zeit vorher einteilen oder die Anfahrt berücksichtigen muss. Außerdem lässt sich so leichter erkennen, welche Fragen vor einer möglichen Entscheidung noch offen sind. Mir ist wichtig, dass die Planung auf nachvollziehbaren Informationen beruht und nicht nur auf spontanen Annahmen.
jesekec515
24.10.2026 14:59:35 jesekec515 hat ein Thema kommentiert Italienisches Flair im Wiener Votiv:  Bei der Erkundung Berlins finde ich es hilfreich, mich vorab mit einzelnen Standorten vertraut zu machen. Eine Übersicht zu Lage und Besuchsbedingungen erleichtert den Vergleich unterschiedlicher Möglichkeiten. Dabei ist mir spielhalle potsdamer platz aufgefallen. Wer in der Nähe des Potsdamer Platzes unterwegs ist, kann die Informationen als Ausgangspunkt für weitere Nachforschungen nutzen. Ich würde vor einer konkreten Planung aktuelle Öffnungszeiten und Zutrittsvoraussetzungen kontrollieren.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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12.04.2017  |  Kommentare: 0

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter

Rechtsmissbräuchlich-kollusiv – rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden Dritter
Ein Tatvorwurf, den Richter als Beamte gemäß §78 (2) StPO anzeigen müssen?

Muss die Staatsanwaltschaft, wenn ein Zivilgericht feststellt, dass etwas rechtsmissbräuchlich kollusiv im gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer zum Schaden eines Dritten (kollusiv) ist, dies erheben, oder können sie dies als Blödsinn abtun?

"Kollusiv" laut Duden heißt „gemeinsam zum Schaden eines Dritten, also eines anderen, zu handeln“. Dass Handeln auch Unterlassen sein kann ist rechtlich unstrittig, hier aber nicht Thema, da es hier um konkretes Handeln geht und nicht um Unterlassen, aber es dabei durchaus auch um Unterlassen gehen könnte.

Das Oberlandesgericht Wien hat zu 12 R 129/15a festgestellt, dass eine junge Frau rechtsmissbräuchlich-kollusiv GesmbH-Anteile, also rechtsmissbräuchlich zum Schaden Dritter, übernommen hat und es dabei unerheblich ist, ob sie dies wissentlich oder unwissentlich getan hat.

Nehmen wir an, sie hat also kollusiv gemeinsam zu Lasten eines Dritten gehandelt.

Dann muss ja zumindest noch eine weitere Person, im konkreten Fall waren zwei weitere Personen beteiligt, also drei Personen gemeinsam rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten gehandelt haben. Wenn diese Urteilsfeststellung des Oberlandesgerichtes richtig ist, wovon auszugehen ist, weil das Urteil ist rechtskräftig und der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision abgewiesen, entstehen folgende Fragen:

Müssen die drei Richter des Oberlandesgerichtes oder die Richterin des Erstgerichtes bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, dass hier ein GesmbH-Anteil rechtmissbräuchlich-kollusiv (gemeinsam zum Schaden eines Dritten) abgeschlossen wurde und als Folge dieser Feststellung diese Rechtsanteilsabtretung als ungültig erklärt wurde? Es ist unstrittig, dass das Erklären der Ungültigkeit einer Handlung durch das Gericht die Strafbarkeit einer Handlung nicht ausschließt.

Jetzt ist einmal zuerst die Frage, ob bei der Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (=gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Dritten), zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist.

Und hier erhebt sich die nächste Frage: Wenn da zwingend der Verdacht einer strafbaren Handlung enthalten ist, sind dann ebenso zwingend die drei Richter die das festgestellt haben verpflichtet, gemäß §78 (2) StPO, dies der Staatsanwaltschaft anzuzeigen?

Der §78 (2) StPO sagt, dass Beamte, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes den Verdacht einer strafbaren Handlung bekommen, dies bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen müssen.

Es ist unstrittig, dazu gibt es eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass der §78 (2) StPO auch für den Richter gilt und dieser damit ein Beamter im Sinne des §78 (2) Strafprozessordnung (StPO) ist.

Wenn jetzt Richter nicht anzeigen, machen die dann eine Dienstverfehlung? Machen die dann einen Amtsmissbrauch? Was sind die Folgen, wenn ein Richter als Beamter einen Verdacht nicht der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt?

Jetzt kommt man wieder zu dem davor: Der Richter kann ja sagen, dass er ja keinen Verdacht hat. Ist es denkmöglich, dass bei einer Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren)“ zu handeln, kein Verdacht besteht?

Die weitere Frage ist dann, wenn die Staatsanwaltschaft, egal auf welchem Wege, von dieser Urteilsfeststellung „rechtsmissbräuchlich-kollusiv“ (rechtsmissbräuchlich gemeinsam mit anderen zum Schaden eines Weiteren) zu handeln Kenntnis erlangt, hat die Staatsanwaltschaft dann das Recht zu sagen, dass diese Urteilsfeststellung bei ihnen keinen Verdacht weckt und rechtsmissbräuchlich zum Schaden eines Dritten kein Hinweis auf ein strafbares Verhalten ist.

Faktum ist, dass sich in diesem Fall die drei Richter des Oberlandesgerichtes, die Erstrichterin und die Richter des OGHs trotz mehrmaligem Ersuchen der laut Urteil rechtsmissbräuchlich kollusiv Handelnden sich weigern, Strafanzeige gemäß §78 (2) StPO zu erstatten.

Die Partei die gewonnen hat, indem sie, aus Sicht dieser Frau, verleumdet hat und dieser zu Unrecht ein rechtsmissbräuchlich-kollusives Verhalten vorgeworfen hat sagt: „Ich brauche kein strafrechtliches Untersuchen, mir reicht die zivilrechtliche Feststellung.“ Weckt das nicht den Verdacht, dass diese Gründe haben müssen, warum sie nicht haben wollen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt? Auch Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft sagt: „Dass die das nicht anzeigen weckt nicht den Verdacht der Verleumdung, daher brauchen wir uns das nicht anschauen.“


 

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