Wie kommt ein Hatschek in die russische Sprache?
Die ganze Welt spricht von gleichen Rechten für alle. Doch wenn es um deren Umsetzung geht, stößt man schnell an ihre Grenzen, und die Macht, die von Gesetzen ausgeht, die eigentlich für die Einhaltung der Rechte der Menschen geschaffen sind, liegt allein in der Hand von Beamten.
Dies wird dann besonders klar, wenn man selber in einer Situation steckt, in der man damit konfrontiert wird, auf seine Rechte pochen zu müssen. Und dann stellen sich viele Gesetze als unfair heraus. Doch was sind die richtigen Mittel, um für die eigenen Rechte zu kämpfen?
Nehmen wir ein auf den ersten Blick vielleicht banales Beispiel, das aber doch die eigene Person sehr direkt betrifft. Bei der Anmeldung eines Kindes einer ukrainischen Mutter, das in Österreich zur Welt gekommen ist, bestand der zuständige Beamte nicht nur auf seinem Standpunkt, es existiere sowohl im Russischen wie im Ukrainischen das so genannte Hatschek, er wollte es auch besser wissen als die junge Frau selbst, um deren Muttersprache und um den Namen deren Kindes es schließlich ging. Es kam die Frage auf, wer über die Schreibweise des eigenen Namens oder dessen der Kinder bestimmen kann?
Weiter aber war der Beamte der festen Überzeugung, da das Kind den ukrainischen Gesetzen zufolge wie die Mutter die ukrainische Staatsbürgerschaft besitze, ebenfalls den ukrainischen Gesetzen zufolge den Namen des Vaters tragen müsse. Und dieser solle sich aus dem österreichischen Vornamen des Vaters durch Übertragung ins Ukrainische ergeben. Zum Beispiel, „Ottovich“. Womit schon die Lächerlichkeit der ganzen Prozedur mehr als deutlich wird.
Die junge Mutter, die nicht damit einverstanden war, dass ihr Kind von einem österreichischen Beamten einen erfundenen Nachnamen aufgezwungen bekommen sollte, verlangte nun die entsprechenden Gesetze, die zu den Annahmen des Beamten, er sei im Recht, führten, zu sehen. Wodurch sich bald herausstellte, dass dieser eigentlich keine Ahnung hatte, welche Gesetze seinen Bestimmungen zugrunde liegen. Die häufigste Reaktion: „Es ist so und aus.“ Erklärungen, warum es so ist, erwartet man umsonst. Und die Möglichkeit, sich zu wehren, wird damit von vorneherein unter den Tisch fallen gelassen. Also macht der Beamte genau das, was er will. Oder was ihm aufgetragen wurde. Über Sinn und Zweck von Gesetzen wird kein Wort verloren. Oder gar über die Rechte des Bürgers vor dem Gesetz. Also müssen Menschen, wie in diesem Fall, Namen und Schreibweisen ihrer Namen akzeptieren, die nichts mit der Realität zu tun haben. Die junge Mutter ging aber ein zweites Mal aufs Amt, und zwar mit dem Vater des Kindes, bei dem sich die Beamten unnütze Diskussionen sparten, denn allein die Drohung, eine Anwältin einzuschalten, reichte, um die Eintragung ins Geburtenbuch wie gewünscht vornehmen zu lassen. Die Frage bleibt, ob auch ein „normaler“ Bürger, der seine Rechte entweder nicht so gut kennt, oder aber nicht mit einer Anwältin droht, das gleiche Ziel erreicht? Oder wäre er der Willkür des Beamten unterlegen
Und so zieht es sich weiter. Uneheliche Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft der Mutter. Eheliche Kinder erhalten die Doppelstaatsbürgerschaft, wenn die Eltern verschiedene Staatsbürgerschaften haben. Was aber passiert im Fall einer Scheidung? Liegt es also daran, ob Vater und Mutter heiraten, welchem Land sich ein Kind zugehörig fühlen muss? Und die Staatsbürgerschaft eines Kindes hat schließlich Auswirkungen auf seine Zukunft und sein komplettes Leben. Also gehen viele ausländische Frauen eine Ehe mit dem Kindsvater ein, um dem Kind die österreichische Stattsbürgerschaft zu geben, unabhängig davon, ob sie heiraten wollen oder nicht. Was natürlich eine schlechte Voraussetzung dafür ist, dass die Ehe über längere Zeit hält und das Kind von vorneherein in zerrüttete Verhältnisse hinein geboren wird, was seiner psychischen Gesundheit nur schaden kann. Nicht zuletzt entspringen viele Scheidungskinder genau solchen Ehen.
Wie weit die Einmischung des Staates ins Privatleben der Bürger gehen kann, zeigt ein Beispiel aus den USA: Einer Mutter, die ihr 4jähriges Kind noch stillt, und dabei erwischt wird, wird umgehend das Kind weggenommen. Weil es ein Gesetz so bestimmt. Über die Sinnhaftigkeit des Stillens, die damit verbundene Mutter-Kind-Bindung, die Übertragung von Hormonen, die Stärkung des Immunsystems des Kindes wird kein Wort verloren. Dass also die Gründe der Mutter, so lange ihr Kind zu stillen, vielleicht berechtigt sind, ist egal. Und damit werden die Rechte des Bürgers massiv eingeschränkt.
Wenn über Demokratie und Freiheit des Bürgers gesprochen wird, geht es oft um „große“ Themen, es geht um das „allgemeine Wohl“. Doch wie der Einzelne in seinem Alltag eingeschränkt wird und unter Beamten, die vorgeben, dem Gesetz auf Punkt und Komma zu folgen, obwohl sie es eigentlich gar nicht einmal kennen, leidet, interessiert die Politiker wenig. Und dann bewahrheitet sich leider immer wieder der Spruch: „Gut gemeint ist das Gegenteil von gut.“
(vs)