Anwaltliches Fehlverhalten verletzt die Bürger - nur in Österreich?=
Befangenheit im rechtlichen Sinne gibt es nur im Zusammenhang mit einem "Amtsgeschäft"
Richter, Beamte, Staatsanwälte, Gerichtssachverständige, Notare als Amtspersonen bei allen Arten von Notariatsakten oder als Verlasskommissär nicht aber bei der sonstigen rechtlichen Tätigkeit, wie Verträgen und anderes mehr, solange dies keine Notariatsakte sind.
Interessenskollision ist Doppelvertretung, das heißt man hat die eine Partei schon vertreten und ist das "Seitenwechseln" etc. verfahrensrechtlich unbedeutend, aber sehr wohl standeswidrig.
Ebenso ist eine Interessenskollision wenn ein Masseverwalter, Sachwalter etc. eigene Interessen hat.
Masseverwalter, Sachwalter, Zwangsverwalter etc. sind keine Amtspersonen auch wenn diese unter Aufsicht des Gerichtes stehen.
Bernadette
============Original Text von Lisa P vom 30.09.2015 14:09:00============
heute habe ich gelernt, was man unter Befangenheit von RA in Österreich versteht, ich hoffe auch dass ich das richtig verstanden habe.
Befangenheit kann immer nur in bezug auf eine konkrete Person vorliegen und nicht in Bezug auf eine Gesamtorganisation (Gericht)
Die befangene Person ist auf Grund eines VORURTEILS nicht in der Lage, gesetzeskonform zu handeln.
Was ich jedoch nicht ganz verstanden habe, wo der Unterschied zur Standeswidrigkeit liegt?
LP
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Re: Befangenheit von Anwälten
Datum: 2015-09-29 14:13
Als Verwandte betrifft mich die Sache nicht, ein Jagdfreund von mir war betroffen - er hat mir das nur erzählt beim Jägern.
Was ist dann Befangenheit? Was ist der Unterschied zwischen Befangenheit und Standeswidrigkeit?
LP
Schreibe wie es dich als Verwandte und wie es dich als Jusstudentin betrifft
Warum willst du den Namen nicht nennen?
Geldgeilheit ist eine gute Frage
Bernadette Wukounig
Am 25.09.2015 um 08:40 schrieb Bernadette Wukounig:
Es ist es eine Standeswidrigkeit - bei der Rechtsanwaltskammer anzeigen
Gerichtlich egal
Bernadette
Am 25.09.2015 um 08:26 schrieb Lisa Pxxxxxxxxxx:
Hallo Bernadette!
Ich habe eine kurze Frage, und dachte, dass du mir vl. weiterhelfen kannst.
2 Personen grenzen mit ihren Wäldern an - sie streiten über einen ca. 2 m breiten Grenzabschnitt, (zu wem der gehört), (wer die Bäume darauf schlagen darf). Die Person A wird dabei vom RA Dr. M. vertreten. Es kommt zu keinem Gerichtsverfahren - die Sache ist dann vorbei - es stellt sich heraus, dass diese Grenze keinen der beiden Gehört, sondern Gemeindebesitz ist.
Nach 2 Jahren (mittlerweile hat die Person A das besagte Grundstück von der Gemeinde abgekauft) kommt es wieder zum gleichen Streit rund ums Gleiche Grundstück. Nun vertritt der RA Dr. M. genau in der gleichen Sache, in der er zuvor die Person A vertreten hat, die Person B.
IST ER HIER NICHT EIGENTLICH BEFANGEN.
Ich denke nämlich, dass er die Person B hier in diesem Fall nicht vertreten dürfte und er das nur aus Geldgeilheit macht.
Wie siehts du das?
Lisa