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08.08.2013 12:44:12
cheyenne | Anzahl Postings: 1 | offline
Das Jugendamt hat sich in keinster Weise ver oder geändert und ist die Angst vor dem Jugendamt berechtigt.
Dies von mir hier (in Kurzform) berichtete ist zu jeder Zeit beweisbar. (Kinderpsychologisches Gutachten einer gerichtlich beeideten Sachverständigen, Protokolle, u.v.m.)
Auch helfen Anzeigen und anderes gegen das Jugendamt nichts und ging bis dato das Jugendamt straffrei aus.
Rückblick: Fall 1
Von Ende Februar 2003 bis 20. Mai 2003, musste meine damals 13 jährige Tochter ein Martyrium durchleben, da meine Ex-Frau mit dieser in die Wohnung eines zig mal vorbestraften und im Rotlichtmillieu bekannten 54 jährigem Mann zog. Meine Ex-Frau beantragte den Prostituiertenausweis bei der BH-Gänserndorf, sofort nach Einzug in besagte Wohnung und erhielt diesen auch.
Als Person, welche mit ihrem Körper gewerblich Unzucht treibt, arbeitete auch meine Ex-Frai sofort als solche..
Meine 13 jährige Tochter wurde des öfteren bis 1 Uhr Früh aus der Wohnung ausgesperrt, da meine Ex-Frau Besuch von Freiern bekam. Während dieser Zeit musste meine Tochter in der Stadt umherstreifen und wurde dies von mir dem Jugendamt gemeldet. Doch das Jugendamt reagierte nicht.
Auch musste meine Tochter das Geld, welches diese von ihrem Grossvater erhielt, unter Gewaltandrohung und einer "Watsche" ihrer "Mutter" geben, damit der Lebensgefährte meiner Ex-Frau damit Alkohol kaufen konnte.
Es geschahen immer häufiger schwerwiegendere Geschehnisse dieser Art.
Unterhose durfte meine Tochter ebenfalls nicht anziehen, u.v.m
Das Jugendamt wurde von mir immer wieder darüber informiert, in welcher Gefahr sich meine Tochter befindet.
DOCH DAS JUGENDAMT REAGIERTE NICHT UND UNTERNAHM NICHTS!
So kam es nicht nur dazu, daß meine 13 jährige Tochter beim Geschlechtsakt (FAST TÄGLICH) zwischen ihrer "Mutter" und deren Lebensgefährten zusehen MUSSTE! Sondern auch dazu, dass meine 13 jährige Tochter vom Lebensgefägrten meiner Ex-Frau sexuell missbraucht wurde und meine Ex-Frau lächelnd daneben sass und zusah.
Nach einem telefonischem Hilferuf meiner Tochter an mich, befreite ich diese und erstatte meine Tochter sogleich Anzeige bei der (damals noch) Gendarmerie.
Das Jugendamt hätte nicht nur das 3 monatige Martyrium meiner Tochter verhindern können, sondern auch den sexuellen Missbrauch, welcher an meiner damals 13 jährigen Tochter begangen werden durfte!
Nach der Anzeige, welche meine Tochter erstattete, wurde diese in der Schule vom Jugendamt häufig aufgesucht und meiner Tochter gesagt, sie solle die Anzeige zurück ziehen, ansonsten müsse diese in ein Heim u.a. Androhungen. Bei einem dieser Besuche brach meine Tochter zusammen, woraufhin ich mit dieser einen Arzt aufsuchen musste.
Wie gesagt, dies war nur ein Bruchteil davon, was meine Tochter damals miterleben musste, da das Jugendamt nichts unternommen hat, trotz zahlreicher Anrufe, Einschreiben, Protokolle, usw. Seelisch bin ich als Vater, über dies noch immer nicht darüber hinweg gekommen, was im Wissen des Jugendamtes alles mit meiner Tochter geschehen durfte. Jedoch egal wo man auch Anzeige, Beschwerde, usw. gegen das Jugendamt einleitet und hin schreibt, es ist sinnlos.
Fall 2
Trotz Wissens über obig beschriebene Geschehnisse, bekam meine Ex-Frau das Besuchsrecht für meine jüngere Tochter.
Meine Ängste, Bedenken, usw. waren dem Jugendamt völlig egal und meldete das Jugendamt keinerlei Bedenken bezüglich des Besuchsrechtes an.
So kam es, dass meiner 14 jährigen Tochter während des Besuchsrechtes, immer wieder körperlicher Schaden zugefügt werden durfte, welcher bis dato anhält. Nämlich körperlicher Schaden in Form von Nikotin und Alkoholkonsums. Zigarretten, Wodka, u.a. wurden meiner 14 jährigen Tochter während des Besuchsrechtes in aller Öffentlichkeit dieser, von meiner Ex-Frau gekauft und durfte meine Tochter dies auch konsumieren.
Auch hier, meldete ich sehr oft im Laufe der Jahre dem Jugendamt alles . Doch auch hier, kein Einschreiten seitens des Jugendamtes.
Keinerlei Bedenken seitens des Jugendamtes auch vor Gericht, obwohl meine Ex-Frau und meine Tochter alles zugaben.
Da man dem Jugendamt mehr Glauben schenkt als den Eltern, egal bei welchen Behörden und Gerichten man sich auch beschwert, ist das Jugendamt eine sehr große Gefahr, da dieses auch Stalking und Mobbing betreiben darf.
Seelischer und körperlicher Schaden darf den Kindern zugefügt werden. Seelischer Schaden den Eltern.
Unser Wunsch wäre, daß dies von uns erlebte einmal ins TV käme.
(Dies hier geschriebene, sind etwa 10 % der bisherigen Geschehnisse)
L.G. Cheyenne
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