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paulpanzer
10.04.2024 17:59:55 paulpanzer hat ein Thema kommentiert Natürliches Lustmittel für die Frau: Ich nutze regelmäßig meine Mia, 170cm, blond und jederzeit willig
frank100
05.04.2024 20:29:38 frank100 hat ein Thema kommentiert Helfen:  Hallo,   eine andere Mögichkeit wäre Geld zu verdienen mit Bitcoin. Hier gibt es Methoden, wo man automatisch Handeln kann. Eine dieser haben wir getestet. Das ist zum Beispiel Bitcoin Revolution.
frank100
28.03.2024 16:18:47 frank100 hat ein Thema kommentiert Helfen:  Hallo, Wer heute Geld verdienen will, hat im Internet Top Möglichkeiten. Sicher sind nicht alle realistisch, welche einem da angepriesen werden, aber einige sind durchaus machbar. Wenn Sie online Geld verdienen wollen, sollten Sie sich diese Seite einmal anschauen.
jabla
22.03.2024 13:14:48 jabla hat ein Thema kommentiert Outfit bei Vorstellungsgespräch: Beim Bewerbungsgespräch meines Bruders reichte ein schickeres Hemd und eine einfarbige Jacke aus. Es kommt halt immer drauf an, in welcher Branche du arbeitest. Bei Unternehmsberatungen etc muss mal halt viel schicker erscheinen als bei einem Umzugsunternehmen zum Beispiel.
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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17.07.2010  |  Kommentare: 2

Will mir das Jugendamt mein Kind wegnehmen? (Teil 1)

Will mir das Jugendamt mein Kind wegnehmen? (Teil 1)
Ein Gedanke, den viele als erstes hegen, wenn sie an das Amt für Jugend und Familie denken.

Frau Mag. Radaschitz vom Amt für Jugend und Familie in Graz meint, dass nur im äußersten Fall derart in eine Familie eingegriffen wird, dass ein Kind in Obhut genommen werden muss.

Negative Assoziationen mit dem Jugendamt würden durch solche Härtefälle, in denen tatsächlich Gefahr für das Kind besteht und es aus der Familie herausgenommen werden muss, geschürt. Überraschend ist, dass es sowohl bei kleineren Angelegenheiten als auch bei derartigen Extremfällen kaum vorkommt, dass beide Elternteile gegen diese Maßnahmen sind. Bei solch emotionalen Themen ist es verständlicherweise schwierig, rational vorzugehen.

Der Leiter des Psychologischen Dienstes und der Familienberatung Graz, Mag. Gerald Friedrich, meint, dass diese Angst vor dem Jugendamt ihren Ursprung in der Vergangenheit hat. Das Jugendamt hat sich aber stark verändert. Es möchte Hilfe anbieten und auf keinen Fall Angst verbreiten. Statistisch gesehen suchen mehr Personen von sich aus das Jugendamt auf, um sich Hilfe zu holen, als dass es selbst an Betroffene herantritt. Trotzdem geht man davon aus, dass leider viele Leute nicht richtig informiert sind und vielleicht gar nicht auf die Idee kommen, beim Amt für Jugend und Familie um Hilfe zu bitten, und nur hoffen, dass sie nie damit in Berührung kommen.

Manchmal herrscht vielleicht Angst, dass man der Willkür einer einzelnen Person ausgesetzt ist - dem ist aber nicht so. Der Mechanismus, der am sichersten vor Fehlern schützt, ist kollegiale Beratung in multiprofessionellen Teams, so wie es in Graz eingesetzt wird.

Leider ist es nicht so einfach, eine Meldung, die beim Jugendamt eingegangen ist, einzusehen. Für viele macht es einen großen Unterschied, ob ihnen etwas von einer fremden Person berichtet wird, oder ob sie die entsprechende Meldung auch selbst lesen dürfen. Erst nach einer Beantragung der Akteneinsicht ist es eventuell möglich, auch etwas in der Hand zu halten.

Manche befürchten auch, dass ihnen jemand absichtlich etwas Schlechtes will. In der Demokratie und Zeit der Zivilcourage ist man aufmerksam. Das Jugendamt kann sich in die Gefährdungsabklärung mit einschalten. Es gibt auch für viele Professionen eine Meldepflicht, wie etwa in Kindergärten, Schulen etc. - wenn jemand etwas bemerkt, ist er angehalten, es zu melden. Dabei geht es nicht um Verleumdung, sondern um eine Gesellschaft, die sich für ihre Kinder verantwortlich sieht. In wenigen Fällen kommt es vor, dass jemand etwas überinterpretiert: Dann kommt das Jugendamt zu Hilfe, um die Situation zu klären.

Eine andere Art der Angst ist die Behördenangst. Wer versteht schon einen Amtsbrief? Wer kann in dem Gewirr von Begriffen noch einen klaren Kopf behalten? Im Magistrat wird das Jugenamt nicht als typisches Amt gesehen, da es auf Grund dieser Kenntnis nicht wie ein solches agiert.

Vom Amt für Jugend und Familie gehört auf jeden Fall noch viel Aufklärungsarbeit geleistet. Es geht nicht darum, es allen recht zu machen, der gesetzliche Auftrag ist, dafür zu sorgen, dass das Kind die besten Möglichkeiten hat.

Wenn das Jugendamt vor der Tür steht und Betroffene Angst und Verzweiflung verspüren, liegt es an der zuständigen Person, die Angst zu nehmen und aufzuklären. Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie versuchen, auf die Betroffenen einzugehen und in aller Ruhe den Sachverhalt zu klären. So kann man auch schnell feststellen, ob es sich um ein Missverständnis handelt oder ob bei einer Familie Unterstützung von außen gebraucht wird.

(ka)


 

Kommentare

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10.06.2019 18:12:41 inka  |  Anzahl Postings: 615  |  offline
Mein Freund und ich waren auf der Suche aus Interesse an einem Partnervibrator, der mehr als nur eine Funktion hat. Wir sind auf diesen gestoßen ---> Amazon und sind begeistert.   Anfangs war die Größe für mich überraschend, da ich mit etwas kleinerem gerechnet hatte. Da der vibrator und seiner sich in Sachen Größe nicht viel schenken war der Schreck schnell überwunden. Der vibrator ist gut verarbeitet und fühlt sich sehr gut an und ich benutze ihn anstatt der anderen auch am liebsten. Auch bei der Paaranwendung macht er Spaß. Während er mich anal verwöhnt, kann man ihn an den Penis stecken und ich kann meine vagina und ihn dadurch gleichzeitig am Penis verwöhnen. Eine absolute Empfehlung für experimentierfreudige Paare.   Schöne Grüße,   Antja
 

08.08.2013 12:44:12 cheyenne  |  Anzahl Postings: 1  |  offline
Das Jugendamt hat sich in keinster Weise ver oder geändert und ist die Angst vor dem Jugendamt berechtigt. Dies von mir hier (in Kurzform) berichtete ist zu jeder Zeit beweisbar. (Kinderpsychologisches Gutachten einer gerichtlich beeideten Sachverständigen, Protokolle, u.v.m.) Auch helfen Anzeigen und anderes gegen das Jugendamt nichts und ging bis dato das Jugendamt straffrei aus. Rückblick: Fall 1 Von Ende Februar 2003 bis 20. Mai 2003, musste meine damals 13 jährige Tochter ein Martyrium durchleben, da meine Ex-Frau mit dieser in die Wohnung eines zig mal vorbestraften und im Rotlichtmillieu bekannten 54 jährigem Mann zog. Meine Ex-Frau beantragte den Prostituiertenausweis bei der BH-Gänserndorf, sofort nach Einzug in besagte Wohnung und erhielt diesen auch. Als Person, welche mit ihrem Körper gewerblich Unzucht treibt, arbeitete auch meine Ex-Frai sofort als solche.. Meine 13 jährige Tochter wurde des öfteren bis 1 Uhr Früh aus der Wohnung ausgesperrt, da meine Ex-Frau Besuch von Freiern bekam. Während dieser Zeit musste meine Tochter in der Stadt umherstreifen und wurde dies von mir dem Jugendamt gemeldet. Doch das Jugendamt reagierte nicht. Auch musste meine Tochter das Geld, welches diese von ihrem Grossvater erhielt, unter Gewaltandrohung und einer "Watsche" ihrer "Mutter" geben, damit der Lebensgefährte meiner Ex-Frau damit Alkohol kaufen konnte. Es geschahen immer häufiger schwerwiegendere Geschehnisse dieser Art. Unterhose durfte meine Tochter ebenfalls nicht anziehen, u.v.m Das Jugendamt wurde von mir immer wieder darüber informiert, in welcher Gefahr sich meine Tochter befindet. DOCH DAS JUGENDAMT REAGIERTE NICHT UND UNTERNAHM NICHTS! So kam es nicht nur dazu, daß meine 13 jährige Tochter beim Geschlechtsakt (FAST TÄGLICH) zwischen ihrer "Mutter" und deren Lebensgefährten zusehen MUSSTE! Sondern auch dazu, dass meine 13 jährige Tochter vom Lebensgefägrten meiner Ex-Frau sexuell missbraucht wurde und meine Ex-Frau lächelnd daneben sass und zusah. Nach einem telefonischem Hilferuf meiner Tochter an mich, befreite ich diese und erstatte meine Tochter sogleich Anzeige bei der (damals noch) Gendarmerie. Das Jugendamt hätte nicht nur das 3 monatige Martyrium meiner Tochter verhindern können, sondern auch den sexuellen Missbrauch, welcher an meiner damals 13 jährigen Tochter begangen werden durfte! Nach der Anzeige, welche meine Tochter erstattete, wurde diese in der Schule vom Jugendamt häufig aufgesucht und meiner Tochter gesagt, sie solle die Anzeige zurück ziehen, ansonsten müsse diese in ein Heim u.a. Androhungen. Bei einem dieser Besuche brach meine Tochter zusammen, woraufhin ich mit dieser einen Arzt aufsuchen musste. Wie gesagt, dies war nur ein Bruchteil davon, was meine Tochter damals miterleben musste, da das Jugendamt nichts unternommen hat, trotz zahlreicher Anrufe, Einschreiben, Protokolle, usw. Seelisch bin ich als Vater, über dies noch immer nicht darüber hinweg gekommen, was im Wissen des Jugendamtes alles mit meiner Tochter geschehen durfte. Jedoch egal wo man auch Anzeige, Beschwerde, usw. gegen das Jugendamt einleitet und hin schreibt, es ist sinnlos. Fall 2 Trotz Wissens über obig beschriebene Geschehnisse, bekam meine Ex-Frau das Besuchsrecht für meine jüngere Tochter. Meine Ängste, Bedenken, usw. waren dem Jugendamt völlig egal und meldete das Jugendamt keinerlei Bedenken bezüglich des Besuchsrechtes an. So kam es, dass meiner 14 jährigen Tochter während des Besuchsrechtes, immer wieder körperlicher Schaden zugefügt werden durfte, welcher bis dato anhält. Nämlich körperlicher Schaden in Form von Nikotin und Alkoholkonsums. Zigarretten, Wodka, u.a. wurden meiner 14 jährigen Tochter während des Besuchsrechtes in aller Öffentlichkeit dieser, von meiner Ex-Frau gekauft und durfte meine Tochter dies auch konsumieren. Auch hier, meldete ich sehr oft im Laufe der Jahre dem Jugendamt alles . Doch auch hier, kein Einschreiten seitens des Jugendamtes. Keinerlei Bedenken seitens des Jugendamtes auch vor Gericht, obwohl meine Ex-Frau und meine Tochter alles zugaben. Da man dem Jugendamt mehr Glauben schenkt als den Eltern, egal bei welchen Behörden und Gerichten man sich auch beschwert, ist das Jugendamt eine sehr große Gefahr, da dieses auch Stalking und Mobbing betreiben darf. Seelischer und körperlicher Schaden darf den Kindern zugefügt werden. Seelischer Schaden den Eltern. Unser Wunsch wäre, daß dies von uns erlebte einmal ins TV käme. (Dies hier geschriebene, sind etwa 10 % der bisherigen Geschehnisse) L.G. Cheyenne
 
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