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investorin
25.05.2025 10:31:20 investorin hat ein Thema kommentiert In was kann man investieren?:  Also, die Lage ist nun einmal so, dass es in den "normalen" Menschen in Österreich von Jahr zu Jahr schlechter geht. Hier nachzulesen: https://www.aktien-guru.at/viele-oesterreicher-in-finanzieller-not/ Traurig, aber wahr:  "Ein zentrales Problem ist die stagnierende Entwicklung der Reallöhne, die landesweit festzustellen ist. Zwar sind die nominalen Einkommen in vielen Branchen leicht gestiegen, doch die Inflation hat diese Zuwächse in der Kaufkraft größtenteils wieder aufgezehrt. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten rasant – Mieten, Energiepreise und Lebensmittelkosten haben sich in kurzer Zeit erheblich verteuert. Diese Entwicklung trifft vor allem jene, deren Einkommen ohnehin schon niedrig ist, und führt dazu, dass selbst reguläre Vollzeitbeschäftigung oft nicht mehr ausreicht, um ein eigenständiges Leben zu führen."
investorin
25.05.2025 10:27:09 investorin hat ein Thema kommentiert Immobilienmakler:  Ja sowas. Interessanter sind sicherlich die Entwicklungen im schönen Österreich. Und wenn man sich die Prognosen von vor 10 Jahren so anschaut, wäre man besser den damaligen Ratschlägen gefolgt und eingestiegen. Siehe hier: https://www.aktien-guru.at/prognose-2015-fuer-immobilienpreise-oesterreich/ Natürlich kann man es auch sein lassen und sein Geld weiter zur Sparkasse bringen.
slotday
19.05.2025 11:47:20 slotday hat ein Thema kommentiert Helfen: Big Bass Bonanza 1000 is the newest release in the iconic fishing-themed slot series by Reel Kingdom in partnership with Pragmatic Play. This highly anticipated installment builds upon the popular mechanics of its predecessors while introducing exciting new features, higher volatility, and significantly increased winning potential. Ideal for fans of classic slots with a modern twist, this title provides a visually immersive underwater adventure filled with fish, wilds, and big catch bonuses. The game is set on a 5x3 grid with 10 fixed paylines, providing a familiar layout for seasoned slot players. With bets ranging from just €0.10 to €375 per spin, it caters to both casual gamers and high rollers. A standout feature is the game's impressive max win potential—up to 20,000 times the stake, making it the most lucrative title in the Big Bass series so far. Visually, Big Bass Bonanza 1000 keeps to the aquatic theme, with clear, cartoon-style graphics and a catchy, upbeat soundtrack. The reels are transparent, allowing players to see fish swimming by in the background, creating an engaging and relaxing atmosphere. Symbol-wise, the slot includes standard playing card icons (10 through Ace) as low-paying symbols. High-value symbols include fishing-related gear such as bait boxes, rods, dragonflies, and float buoys. The most rewarding symbol is the float, paying up to 200x the bet for five on a payline. Fish symbols are central to the gameplay—they appear with random money values attached and become essential during bonus rounds. The main attraction is the Free Spins feature, triggered by landing 3, 4, or 5 scatter symbols (represented by the fish). This awards 10, 15, or 20 free spins, respectively. During free spins, Fisherman Wild symbols can appear to collect all visible money values from fish symbols on the screen. Every fourth Fisherman that lands during free spins retriggers the feature, granting 10 more spins and increasing multipliers to 2x, 3x, and eventually 10x. Adding variety and excitement are two random modifiers: the Bazooka and Hook features. The Bazooka randomly adds Money Symbols when a Fisherman lands alone, while the Hook may drag in more fish symbols after a dead spin, giving the player a second chance at a win. To enhance chances of triggering the bonus game, players can activate the Ante Bet, which increases the stake by 50% but improves the odds. Additionally, where allowed, the Buy Feature enables direct purchase of the bonus round for 100x the bet—or the “Super Free Spins” for a higher premium, greatly boosting the odds of landing 1,000x fish symbols. Big Bass Bonanza 1000 stays true to the series roots while expanding its potential and excitement. With simple mechanics, big win possibilities, and interactive bonuses, this slot is well-suited to both new and experienced players. Play the game or explore more details here: https://slot.day/reel-kingdom/big-bass-bonanza-1000/
mary4beauty
12.05.2025 18:23:58 mary4beauty hat ein Thema kommentiert Großes Akne Problem:   Hey Leute,   ich hab auch mega Probleme mit Akne gehabt – war echt schlimm, nix hat geholfen (Honig, Zink, Cremes aus der Apo, you name it…). Dann war ich bei so nem Kosmetikstudio in Fellbach (bin da eh aus der Nähe) – nennt sich Mary4Beauty – und holy sh*t, das war das erste Mal, dass es wirklich besser wurde ??   Die machen da so Tiefenreinigung (Aquafacial oder wie das heißt), und seitdem ist meine Haut viel klarer geworden, weniger entzündet. Ist zwar nicht nach 1x weg, aber nach 2–3 Behandlungen mega Unterschied bei mir.   Falls ihr auch nix mehr wisst → schaut mal hier: https://mary4.beauty/   Glaub mir, besser als tausend Cremen aus der Drogerie…   LG ??
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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02.01.2022  |  Kommentare: 0

Sind Richter und Staatsanwälte gegen Amtsmissbrauchsanklagen immun?

Sind Richter und Staatsanwälte gegen Amtsmissbrauchsanklagen immun?
Die Unwissentlichkeit bei Amtsmissbrauch der Staatsanälte und Richter als österreichische Besonderheit?

Dieses Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ***** am 29.4.2015 gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt, da ausgehend von den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens Mag. ***** weder ein wissentlicher Missbrauch seiner Befugnisse, noch ein Schädigungsvorsatz nachgewiesen werden konnte. Damit ist der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung weggefallen.

Diese Entscheidung das Verfahren einzustellen aus dem Jahre 2015, die normaler Weise nicht an die Öffentlichkeit gelangt, immunisiert Staatsanwälte und Richter gegen Anklagen wegen Amtsmissbrauch.

Nur da dieses Disziplinarerkenntnis veröffentlicht ist, kann man dies lesen, was niemand macht.

Einstellungen und Begründungen zu Einstellungen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren werden NIE veröffentlicht.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20151110_OLG0819_0000DS00005_1400000_000/JJT_20151110_OLG0819_0000DS00005_1400000_000.html

Ich bin zufällig über diese Entscheidung gestolpert weil ich zum Pilnacek Intimus Nogratnig recherchierte, mich verschrieb, gleich wie in dieser Entscheidung falsch Nogratnig mit Nogratnik k statt g zitiert wurde.

Wenn ein kleiner Beamter oder Bürgermeister wegen Amtsmissbrauch angeklagt wird, da wird von einem wissentlicher Missbrauch seiner Befugnisse, oder/und einem Schädigungsvorsatz ausgegangen. Einem Staatsanwalt, der zwingend Jurist und damit rechtskundig ist, wird die Wissentlichkeit nicht unterstellt.

Unsere Rechtslehre der juridischen Fakultäten forschen nicht, ob das eine Besonderheit ist die nur zum Wohle von Richtern und Staatsanwälten von Staatsanwälten und damit der Staatsanwaltschaft so gehandhabt wird.

Ulrike Müller

Titelfoto Gerichtsgebäude Innsbruck  Simon Legner

Gericht
OLG Innsbruck
Entscheidungsdatum
10.11.2015
Geschäftszahl
Ds5/14
Das Oberlandesgericht Innsbruck als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte hat durch den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes Dr. Salzmann als Vorsitzenden sowie den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes Dr. Hoffmann und die Senatspräsidentin des Oberlandesgerichtes Dr. Brandstätter als weitere Mitglieder des Senates in der Disziplinarsache gegen den Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft ***** Mag. ***** über Antrag der Disziplinaranwältin vom 21.10.2015 beschlossen:
Spruch
Das Disziplinarverfahren wird gemäß § 130 Abs 1 erster Satz RStDG
e i n g e s t e l l t .
Begründung:
Text
Gegen den Disziplinarbeschuldigten wurde am 15.7.2014 gemäß § 123 Abs 1 RStDG die Disziplinaruntersuchung eingeleitet. Es bestand der Anfangsverdacht, dass Mag. ***** die ihm nach § 57 Abs 1 zweiter Satz RStDG auferlegten Pflichten, sich mit voller Kraft und allem Eifer dem Dienst zu widmen, die Pflichten seines Amtes gewissenhaft, unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen und die ihm übertragenen Amtsgeschäfte so rasch wie möglich zu erledigen, schuldhaft verletzt habe, indem er in den nachangeführten Verfahren die gebotene Aufklärung und Verfolgung von Straftaten unterlassen sowie berechtigte Anträge von Verfahrensparteien nicht bearbeitet habe, und zwar:
***** St *****  (Unterlassung der Bekanntgabe der Gründe für die Ver-    fahrenseinstellung trotz Antrages und Urgenz seit 18.6.    2013),
***** St *****  (Unterlassung der fristgerechten Fortsetzung des gemäß    § 192 Abs 1 Z 1 StPO unter Vorbehalt späterer Verfolgung    eingestellten Verfahrens),
***** St *****  (übertragen aus ***** UT *****; Unterlassung von Ermitt-    lungen gegen den seit 7.12.2012 namentlich bekannten    Verdächtigen),
***** St *****  (Unterlassung der fristgerechten Fortsetzung des gemäß    § 192 Abs 1 Z 1 StPO unter Vorbehalt späterer Verfolgung    eingestellten Verfahrens),
***** St ***** (Unterlassung der Fortsetzung und Bearbeitung des Er-    mittlungsverfahrens seit 23.11.2012),
***** St ***** (Unterlassung der Fortsetzung und Bearbeitung des Er-    mittlungsverfahrens seit 23.11.2012),
***** St ***** (Unterlassung der Bekanntgabe der Gründe für die Ver-    fahrenseinstellung trotz Antrages seit August 2012),
***** UT *****  (Unterlassung von Ermittlungen und Bearbeitung eines    Antrages eines der Opfer seit 8.2.2013),
***** St ***** (Unterlassung der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens    seit 8.5.2013),
15 St 66/08f  (Unterlassung der Bearbeitung von im April 2011 sicherge-    stellten versiegelten Unterlagen).
Gleichzeitig wurde das Disziplinarverfahren bis zum Abschluss des gegen Mag. ***** behängenden Strafverfahrens wegen Verdachtes des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB unterbrochen.
Dieses Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft ***** am 29.4.2015 gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt, da ausgehend von den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens Mag. ***** weder ein wissentlicher Missbrauch seiner Befugnisse, noch ein Schädigungsvorsatz nachgewiesen werden konnte. Damit ist der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung weggefallen. Der Akt wurde daraufhin gemäß § 125 Abs 1 RStDG dem Untersuchungskommissär zugeleitet.
Rechtliche Beurteilung
Die durchgeführte Disziplinaruntersuchung hat nicht ergeben, dass die Mag.***** zur Last gelegten Verfahrensverzögerungen das Gewicht eines Dienstvergehens im Sinne des § 57 Abs 1 zweiter Satz RStDG aufwiesen, wofür Vorsatz oder auffallende Sorglosigkeit erforderlich wäre (Fellner/Nogratnik, RStDG, § 57 RN 40).
Über Antrag der Disziplinaranwältin war das Disziplinarverfahren daher gemäß § 130 Abs 1 erster Satz RStDG einzustellen.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:OLG0819:2015:0000DS00005.140.1110.000

Gesamte Rechtsvorschrift heute
Alle Fassungen
Strafgesetzbuch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2012
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 302
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StGB
Index
24/01 Strafgesetzbuch
Text
Zweiundzwanzigster Abschnitt
Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen
Mißbrauch der Amtsgewalt
§ 302.

(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.
Anmerkung
ÜR: Art. 1 lit. C, BGBl. I Nr. 136/2004
Schlagworte
Amtsmissbrauch, Wissentlichkeit, Ausland, Großschaden, Schädigungsvorsatz, Missbrauch
Im RIS seit
25.07.2012
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Gesetzesnummer
10002296
Dokumentnummer
NOR40140764
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P302/NOR40140764


 

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