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investorin
25.05.2025 10:31:20 investorin hat ein Thema kommentiert In was kann man investieren?:  Also, die Lage ist nun einmal so, dass es in den "normalen" Menschen in Österreich von Jahr zu Jahr schlechter geht. Hier nachzulesen: https://www.aktien-guru.at/viele-oesterreicher-in-finanzieller-not/ Traurig, aber wahr:  "Ein zentrales Problem ist die stagnierende Entwicklung der Reallöhne, die landesweit festzustellen ist. Zwar sind die nominalen Einkommen in vielen Branchen leicht gestiegen, doch die Inflation hat diese Zuwächse in der Kaufkraft größtenteils wieder aufgezehrt. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten rasant – Mieten, Energiepreise und Lebensmittelkosten haben sich in kurzer Zeit erheblich verteuert. Diese Entwicklung trifft vor allem jene, deren Einkommen ohnehin schon niedrig ist, und führt dazu, dass selbst reguläre Vollzeitbeschäftigung oft nicht mehr ausreicht, um ein eigenständiges Leben zu führen."
investorin
25.05.2025 10:27:09 investorin hat ein Thema kommentiert Immobilienmakler:  Ja sowas. Interessanter sind sicherlich die Entwicklungen im schönen Österreich. Und wenn man sich die Prognosen von vor 10 Jahren so anschaut, wäre man besser den damaligen Ratschlägen gefolgt und eingestiegen. Siehe hier: https://www.aktien-guru.at/prognose-2015-fuer-immobilienpreise-oesterreich/ Natürlich kann man es auch sein lassen und sein Geld weiter zur Sparkasse bringen.
slotday
19.05.2025 11:47:20 slotday hat ein Thema kommentiert Helfen: Big Bass Bonanza 1000 is the newest release in the iconic fishing-themed slot series by Reel Kingdom in partnership with Pragmatic Play. This highly anticipated installment builds upon the popular mechanics of its predecessors while introducing exciting new features, higher volatility, and significantly increased winning potential. Ideal for fans of classic slots with a modern twist, this title provides a visually immersive underwater adventure filled with fish, wilds, and big catch bonuses. The game is set on a 5x3 grid with 10 fixed paylines, providing a familiar layout for seasoned slot players. With bets ranging from just €0.10 to €375 per spin, it caters to both casual gamers and high rollers. A standout feature is the game's impressive max win potential—up to 20,000 times the stake, making it the most lucrative title in the Big Bass series so far. Visually, Big Bass Bonanza 1000 keeps to the aquatic theme, with clear, cartoon-style graphics and a catchy, upbeat soundtrack. The reels are transparent, allowing players to see fish swimming by in the background, creating an engaging and relaxing atmosphere. Symbol-wise, the slot includes standard playing card icons (10 through Ace) as low-paying symbols. High-value symbols include fishing-related gear such as bait boxes, rods, dragonflies, and float buoys. The most rewarding symbol is the float, paying up to 200x the bet for five on a payline. Fish symbols are central to the gameplay—they appear with random money values attached and become essential during bonus rounds. The main attraction is the Free Spins feature, triggered by landing 3, 4, or 5 scatter symbols (represented by the fish). This awards 10, 15, or 20 free spins, respectively. During free spins, Fisherman Wild symbols can appear to collect all visible money values from fish symbols on the screen. Every fourth Fisherman that lands during free spins retriggers the feature, granting 10 more spins and increasing multipliers to 2x, 3x, and eventually 10x. Adding variety and excitement are two random modifiers: the Bazooka and Hook features. The Bazooka randomly adds Money Symbols when a Fisherman lands alone, while the Hook may drag in more fish symbols after a dead spin, giving the player a second chance at a win. To enhance chances of triggering the bonus game, players can activate the Ante Bet, which increases the stake by 50% but improves the odds. Additionally, where allowed, the Buy Feature enables direct purchase of the bonus round for 100x the bet—or the “Super Free Spins” for a higher premium, greatly boosting the odds of landing 1,000x fish symbols. Big Bass Bonanza 1000 stays true to the series roots while expanding its potential and excitement. With simple mechanics, big win possibilities, and interactive bonuses, this slot is well-suited to both new and experienced players. Play the game or explore more details here: https://slot.day/reel-kingdom/big-bass-bonanza-1000/
mary4beauty
12.05.2025 18:23:58 mary4beauty hat ein Thema kommentiert Großes Akne Problem:   Hey Leute,   ich hab auch mega Probleme mit Akne gehabt – war echt schlimm, nix hat geholfen (Honig, Zink, Cremes aus der Apo, you name it…). Dann war ich bei so nem Kosmetikstudio in Fellbach (bin da eh aus der Nähe) – nennt sich Mary4Beauty – und holy sh*t, das war das erste Mal, dass es wirklich besser wurde ??   Die machen da so Tiefenreinigung (Aquafacial oder wie das heißt), und seitdem ist meine Haut viel klarer geworden, weniger entzündet. Ist zwar nicht nach 1x weg, aber nach 2–3 Behandlungen mega Unterschied bei mir.   Falls ihr auch nix mehr wisst → schaut mal hier: https://mary4.beauty/   Glaub mir, besser als tausend Cremen aus der Drogerie…   LG ??
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
Serienjunkies
Für Leute die süchtig nach Fernsehserien sind
Musiker
Für alle die Musik in all ihren Facetten lieben
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Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
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Für alle, die gerne unterwegs sind!
 
 

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carolinas


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Der Grazer Uhrturm
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Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
08.05.2014 22:44:42
Frau Maria Stieger Sehr geehrte Frau Stieger! Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 13.April 2014 weise ich darauf hin, dass Eintragungen im Grundbuch gemäß § 130 Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG) nur dann von Amts wegen als unzulässig zu löschen sind, wenn ihr Inhalt nach dem Gesetz nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung sein kann. Demgemäß ist eine amtswegige Löschung nur dann vorzunehmen, wenn die Eintragung ein Recht zum Gegenstand hat, das der geltenden Rechtsordnung überhaupt fremd ist, oder dessen Eintragung weder im GBG noch in anderen Gesetzen zugelassen ist und die Eintragung einen physisch oder rechtlich unmöglichen Grundbuchsstand schafft, dem die materielle Rechtsgrundlage nicht entsprechen kann. Demgegenüber erweisen sich Eintragungen, denen Urkunden zugrunde liegen, die den Vorschriften des Grundbuchsgesetzes nicht entsprechen, nicht als grundbuchswidrig, weshalb sie einer amtswegigen Löschung nicht zugänglich sind. Vielmehr können diese Eintragungen ausschließlich mit Rekurs gegen die Einverleibungsbewilligung bekämpft werden (OGH 2.März 1972, 3 Ob 13/72; RIS-Justiz RS0060300). Entsprechendes gilt nach § 10 Absatz 2 Firmenbuchgesetz (FBG) für die amtswegige Löschung der Eintragungen von Haupt- und Generalversammlungsbeschlüssen von Kapitalgesellschaften im Firmenbuch. Auch in diesem Fall ist eine Löschung nur dann vorzunehmen, wenn der betreffende Beschluss durch seinen Inhalt – nicht etwa bloß durch die Art seines Zustandekommens oder durch Mängel des Eintragungsverfahrens – zwingende gesetzliche Vorschriften verletzt. Lediglich zur Verdeutlichung ist anzumerken, dass die amtswegige Löschung der von Ihnen erwähnten Grundbuchs- und Firmenbucheintragungen schon aufgrund des Fehlens eines Löschungsgrundes im Sinne des § 130 GBG bzw des § 10 Absatz 2 FBG zu unterbleiben hat. Das allfällige Vorliegen eines „öffentlichen Interesses“ an einer Löschung begründet selbst keinen derartigen Löschungsgrund, sondern ist erst im Fall des Vorliegens eines solchen Grundes zu prüfen. Die dargestellten Beschränkungen der Befugnis zur amtswegigen Löschung von Grundbuchsund Firmenbucheintragungen sind Ausdruck des Bestrebens des Gesetzgebers, einen besonderen Bestandsschutz und damit ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten. 3 Jv 291/14i-3 (Bitte in allen Eingaben anführen) Graz, 29. April 2014 Marburger Kai 49 8010 Graz Die in diesem Schreiben verwendeten Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. OBERLANDESGERICHT GRAZ JUSTIZOMBUDSSTELLE 1 von 2 Angesichts des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage für die amtswegige Löschung von Eintragungen, denen von einer befangenen Notariatssubstitutin beglaubigte Urkunden zugrunde liegen, ist von der von Ihnen angeregten Aufforderung an sämtliche Entscheidungsorgane im Grundbuchs- und Firmenbuchbereich Abstand zu nehmen. Auch besteht für eine Anzeigenerstattung (§ 78 StPO) kein Anlass, weil die Unterlassung der amtswegigen Löschung derartiger Eintragungen der geltenden Rechtslage entspricht, sodass ein Anfangsverdacht einer Straftat eines Entscheidungsorgans nicht vorliegt. Da mir als Organ der Justizverwaltung die Einflussnahme auf die unabhängige Rechtsprechung untersagt ist, vermag ich Ihre Anfrage, ob Gerichte hinkünftig Normprüfungsverfahren einleiten werden, nicht zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Für den Leiter der Justizombudsstelle: Oberlandesgericht Graz Mag. Wolfgang Redtenbacher, Richter
 
carolinas
Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
08.05.2014 22:40:42
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Scaria, Sehr geehrte Frau Rat. Dr. List, Sehr geehrter Herr Senatspräsident Dr. Hofmann, Sehr geehrter Herr Rat Dr. Redtenbacher, Wir danken für die äußerst originelle Antwort, die uns ein Schmunzeln ins Gesicht zauberte und zeigt wie kreativ Juristen sein können. Das freundlicher Weise angeführte Urteil 3Ob13/72 hat einen völlig anderen Sachverhalt und eine völlig andere Zeit der Entstehung der Grundbuchseintragung zum Inhalt. In Österreich ist Richterrecht, aber auch Kommentarrecht durch die Verfassung verboten, zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof erst kürzlich entschieden, dass nur das Parlament und die Landtage aber weder Exekutive noch Gerichte Gesetze beschließen dürfen. Das angeführte Urteil, wir haben die angeschlossen, bezieht sich auf eine Grundbuchseintragung aus dem Jahr 1879 und ist wohl nicht vergleichbar mit der derzeitigen Rechtslage für Grundbuchseintragungen. Ihr Schreiben aber wirft eine andere Frage auf, hätte nicht im Wege eines Disziplinarverfahrens sowie gem. § 78 StPO geprüft werden müssen, warum Gerichtsbeamte jahrelang bei Hohenberg/Hohenberg, aber auch das Wegraz, HGI etc. Hohenberg ist - ist allgemein bekannt, „nichts“ bemerkt haben? Wir werden jedenfalls Ihr Schreiben zum Anlass nehmen, die gesetzliche Abschaffung von Notariatsvoraussetzungen an die Nationalräte und Standesvertretungen heranzutragen, wenn deren Nichtbestehen weder im Firmenbuch noch im Grundbuch amtswegige Folgen hat, sondern es den Parteien allein zusteht diese Gesetzesvorschrift zu prüfen und da nur bis zur Rechtskraft der Eintragung. In Österreich ist es in allen ähnlichen Fällen so, dass (z. b. Bescheide, aber auch Exekutionsbeschlüsse wenn der Rechtstitel sich als nichtig erweist etc.) nur Scheinrechtskraft erhalten, die jederzeit amtswegig behoben werden muss. Wir erlauben uns daher dieses Schreiben auch im cc an die Rechtslehre, Ministerialjustiz und Rechtsanwaltskammern mit dem Ersuchen um Kommentare zuzumitteln. Dies ist umso mehr der Fall, da in Ihrer Antwort das öffentliche Interesse, welches ausdrücklich im Gesetz steht, zum toten Recht erklärt wird, ansonsten hätten Sie eine aus Ihrer Sicht denkmögliche Anwendung angeführt. Wir ersuchen Sie, bevor wir das veröffentlichen, wir verweisen auf unsere sehr stark gelesen Artikelserie um eine ergänzende Antwort. Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen verbleiben wir hochachtungsvoll Maria Stieger die-frau Redaktion
 
carolinas
Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
08.05.2014 22:38:23
Sehr geehrte Frau Stieger! Bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 13. April 2014 wird nachstehendes Schreiben übermittelt. (See attached file: Stieger Maria 29.4. Antwortschreiben.pdf) Mit freundlichen Grüßen Miriam Rosenberger Präsidium OLG Graz
 
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Rechtsanwaltskammer Steiermark kauft Zinshaus um € 2,6 Mio.
Rechtsanwaltskammer Steiermark kauft Zinshaus um € 2,6 Mio.
08.05.2014 20:03:33
Sehr geehrte Damen und Herren! In der Anlage darf ich Ihnen ein Schreiben an Frau Kammerpräsidentin Dr. Gabriele Krenn, welches mit heutigem Tag abgefertigt wurde, in Kopie übermitteln mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen iA Krista Strauss Mag. Gregor Kohlbacher, Rechtsanwalt Verteidiger in Strafsachen Keesgasse 11 8010 Graz Kanzlei Krenn & Kallan RAe z.Hd. Frau Dr. Gabriele Krenn, RA per email an g.krenn@krenn-kallat.at Graz, am 6.5.2014 KohlGr/Privat2014 / gk/ks Einspinnergasse 5, 8010 Graz Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin! In oben näher bezeichneter Angelegenheit darf ich mich für die Übermittlung der Korrespondenz und Bekanntgabe Ihrer Erkenntnisse mit E-Mail vom 24.04.2014 herzlich bedanken. Ich darf unter einem jedoch festhalten, dass ich prinzipiell, wie Sie wissen, den Ankauf von Immobilien zur Sicherung des Vermögens des Pensionsfonds begrüße und unterstütze und auch zu jedem Zeitpunkt davon ausgegangen bin, dass derartige, doch bedeutsame Vorgängen unter Ihrer Präsidentschaft mehr als korrekt durchgeführt werden. Ich erlaube mir jedoch auf diesem Wege auch mitzuteilen, dass ich in einem Punkt Ihre geschätzte Meinung nicht teile, wonach die Verwirklichung des Projekts „Zaha Hadid“ die Liegenschaft Einspinnergasse 5, 8010 Graz, aufwerten würde. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, habe ich zumindest zwischenzeitig den seinerzeitigen Minderheitseigentümer der Liegenschaft Einspinnergasse 7 / Burggasse 15 rechtsfreundlich und erfolgreich vertreten, wobei in dieser Zeit des Mandatsverhältnisses sowohl mein Mandant als auch meine Person enorme Zustimmung und Unterstützung nicht nur von ausgewiesenen Altstadtschützern erhalten haben. Ich halte es für einen Fehler davon auszugehen, dass ein Projekt, wie jenes von „Zaha Hadid“ in Graz ebenso wie in der Kollegenschaft auf uneingeschränkte Zustimmung stößt, zumal mir aus meiner Vertretung Umstände zur Kenntnis gelangt sind, welche es nahelegen, dass Kollege Dr. Reinhard Hohenberg Methoden angewandt hat, die, wie dies auch veröffentlicht wurde, sogar zu einer standesrechtlichen Behandlung seines Verhaltens (der Ausgang ist Ihnen sicherlich bekannt) geführt haben. Ich habe mir weiters erlaubt auch mit einigen KollegenInnen das Thema zu erörtern, wobei nahezu einhellig die Meinung vertreten wurde, dass eine Rückziehung der VwGH-Beschwerde (wie diese ja Ihrem Schreiben folgend noch nicht erfolgt ist) als nicht sachgerechte Einmischung der RA-Kammer für Steiermark in ein hochsensibles Thema betrachtet werden würde. Der Tenor, der an mich herangetragenen und auch von mir aktiv eingeholten Äußerungen und Stellungnahmen von KollegenInnen war und halte ich persönlich dies auch für richtig, diese Angelegenheit den Verwaltungsgerichtshof selbst entscheiden zu lassen, gerade um derart hässlichen Anwürfen gegen den, von mir äußerst geschätzten Kollegen Dr. Reinhard Hohenberg oder gegen die RA-Kammer für Steiermark jegliche Grundlage zu entziehen. Ich denke, eine Entsprechung in obigem Sinne ist durchaus angezeigt und verbleibe ich mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung Mag. Gregor Kohlbacher
 
carolinas
Junge Bäcker
Junge Bäcker
13.02.2014 18:27:16