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alanwood
26.07.2024 11:47:20 alanwood hat ein Thema kommentiert Die Handlung des Spiels CSGO und die Essenz:  Azt hiszem, sokféleképpen lehet extra pénzt keresni, de hallottam a barátomtól, hogy a kaszinó kényelmes. Különben is, azt is szeretném mondani, hogy sokan használják ezt a fajta tevékenységet, hogy többet keressenek. Például nemrég úgy döntöttem, hogy többet megtudok a funkciókról https://mostbet-hungary.net/betet/ ez lehetővé tette számomra, hogy több tudást szerezzek ezen a területen. Általában minden szerencse rajtunk múlik, ezért azt hiszem, mindenki kipróbálhatja.
alanwood
25.07.2024 19:23:50 alanwood hat ein Thema kommentiert Hypothekendarlehen - Annehmen oder nicht?:  Ehrlich gesagt kaufe ich auch gerne so etwas wie dich, aber zuerst musst du kalkulieren, ob du es dir leisten kannst oder nicht. Zum Beispiel habe ich es vor ungefähr einem Jahr genommen und alles bezahlt. Also habe ich beschlossen, mein Wissen in Online-Casinos zu investieren. Übrigens möchte ich sagen, dass jeder von zu Hause aus Geld verdienen möchte, in diesem Fall bin ich bereit zu erwähnen meedoen was Ihnen eine klare Erklärung zu den Casino-Apps gibt, die Sie auswählen können. Ich habe es ausprobiert und weiß, wo ich spielen muss.
alanwood
25.07.2024 19:19:55 alanwood hat ein Thema kommentiert Gedichte, Kurgeschichten, Songtexte...:  Tatsächlich ist Glücksspiel heutzutage sehr beliebt. Und es gibt viele Quellen, in denen Sie dies auch tun können, aber ich möchte erwähnen meer weten wo Sie definitiv mehr über Casino-Schriftarten erfahren können. Wenn Sie also Ihren Wunsch wirklich in die Realität umsetzen möchten, versuchen Sie, diese Quelle zu betrachten.
aulhu
22.07.2024 14:45:04 aulhu hat ein Thema kommentiert Helfen:  Hey there! I wanted to talk about my experience with the Linebet betting and casino app https://linebet-download.app/. The interface is so appealing and easy to use. There's a wide variety of games and sporting events to bet on, catering to different preferences. Whether you're a fan of classic slots or card games, this app has something for everyone. The bonus program is fantastic, offering regular promotions and free spins to keep you engaged. I highly recommend trying out this app - you might end up enjoying it as much as I do!
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
Ich möchte alles erleben
Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
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carolinas


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Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
08.05.2014 22:44:42
Frau Maria Stieger Sehr geehrte Frau Stieger! Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 13.April 2014 weise ich darauf hin, dass Eintragungen im Grundbuch gemäß § 130 Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG) nur dann von Amts wegen als unzulässig zu löschen sind, wenn ihr Inhalt nach dem Gesetz nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung sein kann. Demgemäß ist eine amtswegige Löschung nur dann vorzunehmen, wenn die Eintragung ein Recht zum Gegenstand hat, das der geltenden Rechtsordnung überhaupt fremd ist, oder dessen Eintragung weder im GBG noch in anderen Gesetzen zugelassen ist und die Eintragung einen physisch oder rechtlich unmöglichen Grundbuchsstand schafft, dem die materielle Rechtsgrundlage nicht entsprechen kann. Demgegenüber erweisen sich Eintragungen, denen Urkunden zugrunde liegen, die den Vorschriften des Grundbuchsgesetzes nicht entsprechen, nicht als grundbuchswidrig, weshalb sie einer amtswegigen Löschung nicht zugänglich sind. Vielmehr können diese Eintragungen ausschließlich mit Rekurs gegen die Einverleibungsbewilligung bekämpft werden (OGH 2.März 1972, 3 Ob 13/72; RIS-Justiz RS0060300). Entsprechendes gilt nach § 10 Absatz 2 Firmenbuchgesetz (FBG) für die amtswegige Löschung der Eintragungen von Haupt- und Generalversammlungsbeschlüssen von Kapitalgesellschaften im Firmenbuch. Auch in diesem Fall ist eine Löschung nur dann vorzunehmen, wenn der betreffende Beschluss durch seinen Inhalt – nicht etwa bloß durch die Art seines Zustandekommens oder durch Mängel des Eintragungsverfahrens – zwingende gesetzliche Vorschriften verletzt. Lediglich zur Verdeutlichung ist anzumerken, dass die amtswegige Löschung der von Ihnen erwähnten Grundbuchs- und Firmenbucheintragungen schon aufgrund des Fehlens eines Löschungsgrundes im Sinne des § 130 GBG bzw des § 10 Absatz 2 FBG zu unterbleiben hat. Das allfällige Vorliegen eines „öffentlichen Interesses“ an einer Löschung begründet selbst keinen derartigen Löschungsgrund, sondern ist erst im Fall des Vorliegens eines solchen Grundes zu prüfen. Die dargestellten Beschränkungen der Befugnis zur amtswegigen Löschung von Grundbuchsund Firmenbucheintragungen sind Ausdruck des Bestrebens des Gesetzgebers, einen besonderen Bestandsschutz und damit ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten. 3 Jv 291/14i-3 (Bitte in allen Eingaben anführen) Graz, 29. April 2014 Marburger Kai 49 8010 Graz Die in diesem Schreiben verwendeten Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. OBERLANDESGERICHT GRAZ JUSTIZOMBUDSSTELLE 1 von 2 Angesichts des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage für die amtswegige Löschung von Eintragungen, denen von einer befangenen Notariatssubstitutin beglaubigte Urkunden zugrunde liegen, ist von der von Ihnen angeregten Aufforderung an sämtliche Entscheidungsorgane im Grundbuchs- und Firmenbuchbereich Abstand zu nehmen. Auch besteht für eine Anzeigenerstattung (§ 78 StPO) kein Anlass, weil die Unterlassung der amtswegigen Löschung derartiger Eintragungen der geltenden Rechtslage entspricht, sodass ein Anfangsverdacht einer Straftat eines Entscheidungsorgans nicht vorliegt. Da mir als Organ der Justizverwaltung die Einflussnahme auf die unabhängige Rechtsprechung untersagt ist, vermag ich Ihre Anfrage, ob Gerichte hinkünftig Normprüfungsverfahren einleiten werden, nicht zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Für den Leiter der Justizombudsstelle: Oberlandesgericht Graz Mag. Wolfgang Redtenbacher, Richter
 
carolinas
Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
08.05.2014 22:40:42
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Scaria, Sehr geehrte Frau Rat. Dr. List, Sehr geehrter Herr Senatspräsident Dr. Hofmann, Sehr geehrter Herr Rat Dr. Redtenbacher, Wir danken für die äußerst originelle Antwort, die uns ein Schmunzeln ins Gesicht zauberte und zeigt wie kreativ Juristen sein können. Das freundlicher Weise angeführte Urteil 3Ob13/72 hat einen völlig anderen Sachverhalt und eine völlig andere Zeit der Entstehung der Grundbuchseintragung zum Inhalt. In Österreich ist Richterrecht, aber auch Kommentarrecht durch die Verfassung verboten, zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof erst kürzlich entschieden, dass nur das Parlament und die Landtage aber weder Exekutive noch Gerichte Gesetze beschließen dürfen. Das angeführte Urteil, wir haben die angeschlossen, bezieht sich auf eine Grundbuchseintragung aus dem Jahr 1879 und ist wohl nicht vergleichbar mit der derzeitigen Rechtslage für Grundbuchseintragungen. Ihr Schreiben aber wirft eine andere Frage auf, hätte nicht im Wege eines Disziplinarverfahrens sowie gem. § 78 StPO geprüft werden müssen, warum Gerichtsbeamte jahrelang bei Hohenberg/Hohenberg, aber auch das Wegraz, HGI etc. Hohenberg ist - ist allgemein bekannt, „nichts“ bemerkt haben? Wir werden jedenfalls Ihr Schreiben zum Anlass nehmen, die gesetzliche Abschaffung von Notariatsvoraussetzungen an die Nationalräte und Standesvertretungen heranzutragen, wenn deren Nichtbestehen weder im Firmenbuch noch im Grundbuch amtswegige Folgen hat, sondern es den Parteien allein zusteht diese Gesetzesvorschrift zu prüfen und da nur bis zur Rechtskraft der Eintragung. In Österreich ist es in allen ähnlichen Fällen so, dass (z. b. Bescheide, aber auch Exekutionsbeschlüsse wenn der Rechtstitel sich als nichtig erweist etc.) nur Scheinrechtskraft erhalten, die jederzeit amtswegig behoben werden muss. Wir erlauben uns daher dieses Schreiben auch im cc an die Rechtslehre, Ministerialjustiz und Rechtsanwaltskammern mit dem Ersuchen um Kommentare zuzumitteln. Dies ist umso mehr der Fall, da in Ihrer Antwort das öffentliche Interesse, welches ausdrücklich im Gesetz steht, zum toten Recht erklärt wird, ansonsten hätten Sie eine aus Ihrer Sicht denkmögliche Anwendung angeführt. Wir ersuchen Sie, bevor wir das veröffentlichen, wir verweisen auf unsere sehr stark gelesen Artikelserie um eine ergänzende Antwort. Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen verbleiben wir hochachtungsvoll Maria Stieger die-frau Redaktion
 
carolinas
Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
Hat Landeshauptmann Voves aus Steuergeldern aufgrund einer Erpressung rund € 1.000.000,00 bezahlt?
08.05.2014 22:38:23
Sehr geehrte Frau Stieger! Bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 13. April 2014 wird nachstehendes Schreiben übermittelt. (See attached file: Stieger Maria 29.4. Antwortschreiben.pdf) Mit freundlichen Grüßen Miriam Rosenberger Präsidium OLG Graz
 
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Rechtsanwaltskammer Steiermark kauft Zinshaus um € 2,6 Mio.
Rechtsanwaltskammer Steiermark kauft Zinshaus um € 2,6 Mio.
08.05.2014 20:03:33
Sehr geehrte Damen und Herren! In der Anlage darf ich Ihnen ein Schreiben an Frau Kammerpräsidentin Dr. Gabriele Krenn, welches mit heutigem Tag abgefertigt wurde, in Kopie übermitteln mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen iA Krista Strauss Mag. Gregor Kohlbacher, Rechtsanwalt Verteidiger in Strafsachen Keesgasse 11 8010 Graz Kanzlei Krenn & Kallan RAe z.Hd. Frau Dr. Gabriele Krenn, RA per email an g.krenn@krenn-kallat.at Graz, am 6.5.2014 KohlGr/Privat2014 / gk/ks Einspinnergasse 5, 8010 Graz Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin! In oben näher bezeichneter Angelegenheit darf ich mich für die Übermittlung der Korrespondenz und Bekanntgabe Ihrer Erkenntnisse mit E-Mail vom 24.04.2014 herzlich bedanken. Ich darf unter einem jedoch festhalten, dass ich prinzipiell, wie Sie wissen, den Ankauf von Immobilien zur Sicherung des Vermögens des Pensionsfonds begrüße und unterstütze und auch zu jedem Zeitpunkt davon ausgegangen bin, dass derartige, doch bedeutsame Vorgängen unter Ihrer Präsidentschaft mehr als korrekt durchgeführt werden. Ich erlaube mir jedoch auf diesem Wege auch mitzuteilen, dass ich in einem Punkt Ihre geschätzte Meinung nicht teile, wonach die Verwirklichung des Projekts „Zaha Hadid“ die Liegenschaft Einspinnergasse 5, 8010 Graz, aufwerten würde. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, habe ich zumindest zwischenzeitig den seinerzeitigen Minderheitseigentümer der Liegenschaft Einspinnergasse 7 / Burggasse 15 rechtsfreundlich und erfolgreich vertreten, wobei in dieser Zeit des Mandatsverhältnisses sowohl mein Mandant als auch meine Person enorme Zustimmung und Unterstützung nicht nur von ausgewiesenen Altstadtschützern erhalten haben. Ich halte es für einen Fehler davon auszugehen, dass ein Projekt, wie jenes von „Zaha Hadid“ in Graz ebenso wie in der Kollegenschaft auf uneingeschränkte Zustimmung stößt, zumal mir aus meiner Vertretung Umstände zur Kenntnis gelangt sind, welche es nahelegen, dass Kollege Dr. Reinhard Hohenberg Methoden angewandt hat, die, wie dies auch veröffentlicht wurde, sogar zu einer standesrechtlichen Behandlung seines Verhaltens (der Ausgang ist Ihnen sicherlich bekannt) geführt haben. Ich habe mir weiters erlaubt auch mit einigen KollegenInnen das Thema zu erörtern, wobei nahezu einhellig die Meinung vertreten wurde, dass eine Rückziehung der VwGH-Beschwerde (wie diese ja Ihrem Schreiben folgend noch nicht erfolgt ist) als nicht sachgerechte Einmischung der RA-Kammer für Steiermark in ein hochsensibles Thema betrachtet werden würde. Der Tenor, der an mich herangetragenen und auch von mir aktiv eingeholten Äußerungen und Stellungnahmen von KollegenInnen war und halte ich persönlich dies auch für richtig, diese Angelegenheit den Verwaltungsgerichtshof selbst entscheiden zu lassen, gerade um derart hässlichen Anwürfen gegen den, von mir äußerst geschätzten Kollegen Dr. Reinhard Hohenberg oder gegen die RA-Kammer für Steiermark jegliche Grundlage zu entziehen. Ich denke, eine Entsprechung in obigem Sinne ist durchaus angezeigt und verbleibe ich mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung Mag. Gregor Kohlbacher
 
carolinas
Junge Bäcker
Junge Bäcker
13.02.2014 18:27:16