Rechtsanwaltskammer Steiermark kauft Zinshaus um € 2,6 Mio.08.05.2014 20:03:33
Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Anlage darf ich Ihnen ein Schreiben an Frau Kammerpräsidentin Dr.
Gabriele Krenn, welches mit heutigem Tag abgefertigt wurde, in Kopie
übermitteln mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
iA Krista Strauss
Mag. Gregor Kohlbacher, Rechtsanwalt
Verteidiger in Strafsachen
Keesgasse 11
8010 Graz
Kanzlei
Krenn & Kallan RAe
z.Hd. Frau Dr. Gabriele Krenn, RA
per email an g.krenn@krenn-kallat.at
Graz, am 6.5.2014
KohlGr/Privat2014 / gk/ks
Einspinnergasse 5, 8010 Graz
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kollegin!
In oben näher bezeichneter Angelegenheit darf ich mich für die Übermittlung der Korrespondenz
und Bekanntgabe Ihrer Erkenntnisse mit E-Mail vom 24.04.2014 herzlich
bedanken.
Ich darf unter einem jedoch festhalten, dass ich prinzipiell, wie Sie wissen, den Ankauf
von Immobilien zur Sicherung des Vermögens des Pensionsfonds begrüße und unterstütze
und auch zu jedem Zeitpunkt davon ausgegangen bin, dass derartige, doch bedeutsame
Vorgängen unter Ihrer Präsidentschaft mehr als korrekt durchgeführt werden.
Ich erlaube mir jedoch auf diesem Wege auch mitzuteilen, dass ich in einem Punkt Ihre
geschätzte Meinung nicht teile, wonach die Verwirklichung des Projekts „Zaha Hadid“
die Liegenschaft Einspinnergasse 5, 8010 Graz, aufwerten würde.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, habe ich zumindest zwischenzeitig den seinerzeitigen
Minderheitseigentümer der Liegenschaft Einspinnergasse 7 / Burggasse 15 rechtsfreundlich
und erfolgreich vertreten, wobei in dieser Zeit des Mandatsverhältnisses
sowohl mein Mandant als auch meine Person enorme Zustimmung und Unterstützung
nicht nur von ausgewiesenen Altstadtschützern erhalten haben.
Ich halte es für einen Fehler davon auszugehen, dass ein Projekt, wie jenes von „Zaha
Hadid“ in Graz ebenso wie in der Kollegenschaft auf uneingeschränkte Zustimmung
stößt, zumal mir aus meiner Vertretung Umstände zur Kenntnis gelangt sind, welche es
nahelegen, dass Kollege Dr. Reinhard Hohenberg Methoden angewandt hat, die, wie
dies auch veröffentlicht wurde, sogar zu einer standesrechtlichen Behandlung seines
Verhaltens (der Ausgang ist Ihnen sicherlich bekannt) geführt haben.
Ich habe mir weiters erlaubt auch mit einigen KollegenInnen das Thema zu erörtern,
wobei nahezu einhellig die Meinung vertreten wurde, dass eine Rückziehung der
VwGH-Beschwerde (wie diese ja Ihrem Schreiben folgend noch nicht erfolgt ist) als
nicht sachgerechte Einmischung der RA-Kammer für Steiermark in ein hochsensibles
Thema betrachtet werden würde.
Der Tenor, der an mich herangetragenen und auch von mir aktiv eingeholten Äußerungen
und Stellungnahmen von KollegenInnen war und halte ich persönlich dies auch
für richtig, diese Angelegenheit den Verwaltungsgerichtshof selbst entscheiden zu
lassen, gerade um derart hässlichen Anwürfen gegen den, von mir äußerst geschätzten
Kollegen Dr. Reinhard Hohenberg oder gegen die RA-Kammer für Steiermark jegliche
Grundlage zu entziehen.
Ich denke, eine Entsprechung in obigem Sinne ist durchaus angezeigt und verbleibe
ich
mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Mag. Gregor Kohlbacher