Der § 36 Tierschutzgesetz berechtigt Beamte, sich überall ohne Grund Zutritt zu verschaffen und z.B. den Chip des Hundes, oder den Käfig des Wellensittichs oder des Hamsters zu kontrollieren.
Die Polizei muss bei diesem Zutritt den Beamten unterstützen, selbst das Aufbrechen von Türen ist zulässig.
Manuel, Sport- und Geschichte-Student, hinter der Bar im
Heuer-Kunsthallencafé sagt zu Österreich, was sich die meisten denken: „Polizeistaat.“
Tatsächlich haben die Beamten in fast alle Gesetze Gestapo-artige Befugnisse wie den § 36 Tierschutzgesetz verfasst und ihre Hampelleute, meist auch Beamte, die Nationalratsabgeordneten sowie Landtagsabgeordneten durch Scheinabstimmung - tatsächlich aufzeigen nach Befehl - beschließen lassen.
Betreten von Liegenschaften, Räumen und Transportmitteln, Mitwirkungspflicht
§ 36. (1) Die Organe der mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden und die zugezogenen Sachverständigen sowie die Veterinärsachverständigen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben unter Einhaltung der erforderlichen veterinärpolizeilichen Vorkehrungen das Recht, Liegenschaften, Räume und Transportmittel zum Zwecke der Kontrolle (§ 35) zu betreten und sich zu ihnen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel Zutritt zu verschaffen, wenn dieser nicht freiwillig gewährt wird. Dies gilt auch, wenn sich der begründete Verdacht ergibt, dass eine Übertretung dieses Bundesgesetzes erfolgt ist. Dem für die Tierhaltung Verantwortlichen ist, soweit die Erhebungszwecke nicht beeinträchtigt werden, Gelegenheit zu geben, bei der Kontrolle anwesend zu sein.
(2) Die über die betroffenen Liegenschaften, Räume und Transportmittel Verfügungsberechtigten haben die Ausübung der Befugnisse nach Abs. 1 zu dulden.
Es ist Zeit, dass Privatuniversitäten und Rechtskundige aus anderen Ländern nach Österreich kommen, um dieses Totalversagen der österreichischen Rechtsuniversitäten, Rechtsfachhochschulen und deren Lehrpersonen zu beenden.
Die Sehnsucht nach einem "starken Mann" am Ruder wird aufgrund dieser unerträglichen Rechtssituationen immer größer.
Orban in Ungarn regiert allmächtig mit Gesetzen, die seine scheindemokratischen Vorgänger beschlossen haben.
Der kommende "starke Mann" wird sich auf diese durch die derzeitige Scheindemokratie durch die Beamtenschaft wie zuvor beschrieben beschlossenen polizeistaatlichen Bestimmungen stützen und allmächtig regieren können.
Wenn eine Mag.a Katharina Steinbach als Amtstierärztin erklärt, ihr Dienstausweis, den sie bei Amtshandlungen herzeigen muss, unterliege dem Datenschutz, dann zeigt dies vom Fehlen jedes demokratischen Rechtsempfindens. Mag. Harald Halper von der Rechtsabteilung des Magistrat Wien teilt in ich-Form, er ist der Magistrat Wien!, mit, dass Mag.a Katharina Steinbach den Dienstausweis nicht als dem Datenschutz unterliegend bezeichnet hat - so zumindest haben wir sein schwer verständliches Schreiben, welches wir noch publizieren werden, verstanden.
Statt sich mit Ausweis auszuweisen, hat sich Mag.a Steinbach am 4. 7. 2014 Polizeiunterstützung durch 3 Beamte geholt. Als ein 4-jähriges Kind abgängig war, erklärte Mag.a Steinbach, die Kontrolle, ob Hunde Chips haben, sei wichtiger, als die Suche nach dem 4-jährigen Kind - wenigstens die 3 Polizeibeamten sahen dies anders und beteiligten sich an der Suche nach dem Kind, welches bereits in Obhut, da von einer aufmerksamen Benetton Verkäuferin bemerkt und der Polizei gemeldet, der Polizeiinspektion Gersthof war. Mag. Hampel erklärte dazu in ich-Form. er ist der Magistrat!, es gebe in Wien eine Vielzahl weiterer Polizisten, so dass es nicht notwendig war, diese Polizisten damit zu befassen. Darüber werden wir im Detail noch gesondert berichten
Dienstausweis unterliegt dem Datenschutz?!?! Österreichische Beamte haben polizeistaatliche Befugnisse und dürfen sich überall Zutritt verschaffen. Jedes demokratische Rechtsgefühl fehlt den Beamten und Abgeordneten, wegen der katastrophalen Rechtsausbildung.
Bernadette Wukounig