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saress
04.06.2026 20:11:06 saress hat ein Thema kommentiert Volksweisheiten - und was in ihnen steckt:  Guten Abend zusammen! Wie geht es euch? Ich finde, es gibt viele Möglichkeiten zum Online-Gaming, und Spinbetter Switzerland bietet meiner Meinung nach eine wirklich große Auswahl an tollen Spielen! Ich kann diese Plattform nur empfehlen, da ich schon seit vielen Jahren hier spiele und sie regelmäßig nutze! Habt einen schönen Tag! Tschüss!
toljaafanasevxi7
04.06.2026 11:51:28 toljaafanasevxi7 hat ein Thema kommentiert Bioelektrische Impedanz Analyse (BIA):   Vielen Dank für die Hilfe, ich habe mir den Leitfaden durchgelesen und direkt mal ein Ticket mit Fotos aufgemacht!
vovasmirnovdb9132
04.06.2026 11:51:17 vovasmirnovdb9132 hat ein Thema kommentiert Bioelektrische Impedanz Analyse (BIA):   Oha, das ist natürlich mega ärgerlich! Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Mach sofort Detailfotos von dem Schaden und der Verpackung. Der Support läuft meistens über ein Ticket-System und man schreibt auf Englisch. Oft bieten die Händler eine Teilrückerstattung an, weil der Rückversand nach China für beide Seiten viel zu teuer wäre. Eine sehr gute Anleitung, wie man in solchen Fällen am besten vorgeht und was man vom Kundenservice erwarten kann, findest du hier https://gutscheincodes.de/magazin/joybuy-erfahrungen-bewertungen/ Lass dich auf jeden Fall nicht mit billigen Ausreden abspeisen und bleib hartnäckig, meistens lenken sie dann ein und erstatten zumindest einen Teil des Geldes.
toljaafanasevxi7
04.06.2026 11:50:34 toljaafanasevxi7 hat ein Thema kommentiert Bioelektrische Impedanz Analyse (BIA):   Moin Leute, ich brauche mal kurz euren Rat. Mein Paket von Joybuy ist gestern endlich angekommen, allerdings ist der Inhalt beschädigt. Das Display von dem bestellten Gadget hat einen fetten Riss. Der Karton sah von außen eigentlich ganz okay aus, also muss es wohl schon beim Verpacken oder durch mangelhafte Polsterung passiert sein. Hat hier schon mal jemand den Support wegen einer Reklamation kontaktiert? Wie kulant sind die Verkäufer dort? Muss ich das defekte Teil jetzt auf eigene Kosten nach China zurückschicken, oder gibt es da eine einfachere Lösung wie eine Teilrückerstattung?
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
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17.07.2013  |  Kommentare: 0

Lieber Chef, ich bin schwanger!

Lieber Chef, ich bin schwanger!
Nachdem eine schwangere Frau ihren Arbeitgeber über ihren Zustand aufgeklärt hat, steht sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes und darf, abgesehen von ein paar Ausnahmen, nicht gekündigt werden.

Einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand zu haben, ist vielleicht die beste Nachricht, die eine Frau bekommen kann. Ab jetzt heißt es, sich zu schonen, auf gesunde Ernährung zu achten, viele Spaziergänge ins Freie zu unternehmen, große Belastungen zu vermeiden... Stopp.

Schwanger zu sein bedeutet ja nicht, krank zu sein, man kann ruhig weiter die alltäglichen Tätigkeiten betreiben, solange man sich dabei wohl fühlt und das Gefühl hat, es kann dem Kind nicht schaden. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Obwohl nicht alle Arbeitgeber sich mit einer Benachrichtigung über den Zustand ihrer Arbeitnehmerin freuen, haben sie meistens kein Recht dazu, eine schwangere Frau zu kündigen. Unter die Ausnahmen fallen nur Freiberuflerinnen, Selbständige, Studierende und Geschäftsführerinnen.

Mit einer offenen Ankündigung der Schwangerschaft (am besten auch in schriftlicher Form) kann man leider beim Arbeitgeber nicht punkten, daher tritt ab diesem Zeitpunkt der Schutz durch das Mutterschutzgesetz in Kraft und eine Kündigung bis zu vier Monaten nach der Entbindung ist nicht gerechtfertigt. Auch danach muss es einen Kündigungsgrund geben, der sich nicht auf den gesundheitlichen Zustand der Angestellten beruft, und dieser ist in schriftlicher Form zu nennen. Sogar ein abgeschlossenes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit stellt keine Gefahr dar, außer im Falle, dass dieses auf einen bestimmten Zeitraum befristet wurde. Läuft die Frist des Vertrages ab, so wird die Entscheidung womöglich nicht zugunsten der schwangeren Frau ausfallen. Wenn aber der Vertrag keine im Vorhinein fixierte Beendigungsfrist für das Arbeitsverhältnis aufweist, ist die Anstellung auf der Dauer des Mutterschutzgesetzes vom Arbeitgeber einzuhalten. Eine Frau kann vier Monate vor und nach der Entbindung nicht von Heimarbeit ausgeschlossen werden. Liegt allerdings eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung vor, ist die Schwangere nicht mehr durch das Mutterschutzgesetz geschützt.

Würde eine Arbeitnehmerin gekündigt werden, bevor sie erfahren hat, dass sie ein Baby erwartet, so hat sie einen Anspruch darauf, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kündigungsdatum den Chef über ihren Zustand zu benachrichtigen, wobei die Kündigung zurückgenommen werden muss.

Hat eine Frau ihren Zustand verschwiegen, so liegen wieder alle Rechte beim Arbeitgeber. Ausnahmen sind jedoch auch hier möglich. Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage „Sind Sie schwanger?“ nicht zulässig, weshalb Sie sie auch nicht beantworten müssen.

Viele Arbeitgeber raten ihren schwangeren Angestellten, sich krank zu melden. Somit zahlt der Arbeitgeber nur die ersten sechs Wochen Krankengeld, danach springt die Krankenkasse ein. Für eine Arbeitnehmerin reduziert sich in diesem Fall das Einkommen allerdings auf 30%. Als Alternative kann auch vom Arbeitgeber eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, wobei der Chef eine schwangere Frau komplett frei stellen kann, dabei aber für ihn keine Kosten entstehen.

Da das Baby nicht in direkten oder indirekten Kontakt mit Krankheitserregern, giftigen Stoffen, gefährlichen Geräten etc. kommen darf, muss ein Arbeitgeber einer Frau, die einer Beschäftigung nachgeht, bei der dies der Fall ist, eine Alternativbeschäftigung anbieten oder sie, als letzte Möglichkeit, frei stellen.

Nur weil eine Frau schwanger ist, heißt es noch lange nicht, dass sie von den alltäglichen Beschäftigungen ausgeschlossen werden soll. Wenn der Chef diese Meinung nicht zu teilen weiß, kann ihn eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt höchstwahrscheinlich dazu ermutigen.


(vs)


 

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