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ÖBB-Security verursacht einen enormen Schaden von angeblich mehr als € 30.000,-- - wer haftet? wer ist zu klagen?
22.08.2025
Die Frage ist, wer ist zu klagen, da die ÖBB in diverse Gesellschaften aufgeteilt ist und sind die Security Mitarbeiter überhaupt einem ÖBB Unternehmen zuzurechnen oder sind diese über ein anderes Unternehmen beigestellt?

Wenn man jemanden anhält, dass dieser sich nicht mehr weiterbewegen kann, dann hat das im österreichischen Recht, nach Ansicht mehrerer befragter Anwälte, Schadenersatzfolgen.

Der Geschädigte muss um den Richtigen zu klagen, wissen ob überhaupt eine und wenn welche ÖBB Gesellschaft haftet.

Es ist nicht so leicht anzunehmen für welche ÖBB Gesellschaft die Security-Personen jedenfalls Erfüllungsgehilfen sind, sodass diese geklagt werden kann.

Unsere Anfrage an die Kommunikationsabteilung der ÖBB Holding AG führte zu einer freundlichen, aber ohne jeden tauglichen Inhalt, Antwort durch Frau Mag.a Rosanna Zernatto-Peschel.

Eine Nachfrage wer nun zu klagen sei, blieb unbeantwortet.

Unsere Recherchen haben ergeben, dass mit großer Wahrscheinlichkeit die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG zu klagen ist.

Das Mail mit Auskunftsersuchen an die Geschäftsführung der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG Mag.a Michaela Huber (https://www.liezen.at/de/stadtchronik/personen/michaela-mariahuber.html) sowie Mag. Thomas Kreiter blieb unbeantwortet.

Es erweckt ein mehr als ungutes Gefühl, wenn eine simple Frage wer haftet für Schäden die die ÖBB Security Personen am Hauptbahnhof Graz am 19.8.2025 angeblich verursacht haben.

Wenn die  Security Personen im Zusammenhang mit einer Zugbeförderung tätig werden ist möglicher Weise nicht die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG sondern die ÖBB Personenverkehr AG und wenn es sich um eine Busfahrt handelt die ÖBB-Postbus AG zu klagen.

Das wird noch trickreicher, wenn man zum Zug oder Bus geht und dabei den Bahnhof etc. nutzt ist möglicherweise auch für das was am Bahnhof etc. geschieht nicht die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG sondern die ÖBB Personenverkehr AG bzw. die ÖBB-Postbus AG zu klagen.
Möglicher Weise ist auch, dass die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG gemeinsam mit der ÖBB Personenverkehr AG bzw. die ÖBB-Postbus AG geklagt werden kann.

Antworten darauf kommen von der ÖBB Holding AG Kommunikationsabteilung ebenso wenig wie von der ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG!!! Warum!!!???

Ulrike Müller

============Original Text vom 21.08.2025 16:08:15============
Security Bahnhof Graz - wer haftet? wer ist zu klagen?
Mag.ª Michaela Huber, Mag. Thomas Kreiter
ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG
FN 271797b
Felberstraße 3a
1150 Wien

Sehr geehrte Frau Mag.a Huber, sehr geehrter Herr Mag. Kreiter,

Am 19.5.2025 Graz HBF um 20.10 wurde ein 76 jähriger Mann von 4 Security Mitarbeitern 15 Minuten festgehalten und die Polizei verständigt.
Anlass war, dass der Herr in Begleitung von nicht gesondert gekennzeichneten Assistenzhunden zur Vermeidung von Bluthochdruckkrisen, nichts erwiderte als er angehalten wurde, mit der Aufforderung, ob er den Hundekot, auf der Fläche vor dem Bahnhofsgebäude, entfernt habe.
Der Hundekot war selbstverständlich entsorgt worden.

Die Folgen waren ua. der Zug wurde versäumt und der Herr erlitt eine schwere Körperverletzung durch die dadurch ausgelöste Bluthochdruckkrise mit bleiben Schäden, somit Dauerfolgen.

Nach dieser Körperverletzung kam es noch zu zwei weiteren derartigen Körperverletzungen, durch Nötigungen, als der Herr wartete bis die beidseitigen Blutdruckmessgeräte gebracht wurden.

Ist meine Recherche richtig, dass die ÖBB-Operative Services GmbH & Co KG für den erlittenen Schaden in Anspruch zu nehmen ist?

Mit herzlichem Dank für Ihre umgehende Antwort und mit freundlichen Grüßen
Ulrike Müller
DAS Frauenmagazin www.die-frau.com mit Editionen .at, .de, .ch



============Original Text vom 21.08.2025 20:08:55============

Security Bahnhof Graz - wer haftet? wer ist zu klagen?

Sehr geehrte Frau Mag. Zernatto-Peschel, 

Die Frage war und ist, wer ist zu klagen, da die Oebb in diverse Gesellschaften aufgeteilt ist und sind die Security Mitarbeiter überhaupt einem Oebb Unternehmen zuzurechnen oder sind diese über ein anderes Unternehmen beigestellt?

Wenn man jemanden anhält, dass dieser sich nicht mehr weiterbewegen kann, dann hat das im österreichischen Recht, nach Ansicht mehrerer befragter Anwälte, Schadenersatzfolgen.

Gerne geben wir Ihnen weitere Details bekannt, dazu müssen wir aber wissen, ob überhaupt eine und wenn welche Oebb Gesellschaft haftet.

Herzlichen Dank im vorhinein für Ihre umgehende Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Müller
DAS Frauenmagazin www.die-frau.com mit editionen .at, .de, .ch
 
Betreff     WG: Security Bahnhof Graz - wer haftet? wer ist zu klagen?
Von     Zernatto-Peschel Rosanna (HOLDING) <Rosanna.Zernatto-Peschel@oebb.at>
An     redaktion@die-frau.com <redaktion@die-frau.com>
Kopie     Kommunikation (Holding) <Kommunikation@oebb.at>
Datum     2025-08-21 11:34

Sehr geehrte Frau Müller,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir sind mit den zuständigen Kollegen in Graz bereits in Kontakt. Eine erste Analyse der internen Aufzeichnungen deutet auf keinen Vorfall hin, der Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könnte. Wäre es bitte möglich den angesprochenen Fall noch etwas konkreter zu beschreiben?

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Vielen Dank und beste Grüße,

Rosanna Zernatto-Peschel

Mag. Rosanna Zernatto-Peschel, MAS
Konzernkommunikation/Newsroom
Media Relations
Pressesprecherin Steiermark, Kärnten, Osttirol und südliches Burgenland
ÖBB-Holding AG
9500 Villach, 10.-Oktober-Str. 20
rosanna.zernatto-peschel@oebb.at
www.oebb.at


============Original Text vom 20.08.2025 20:08:00============
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Security Bahnhof Graz - wer haftet? wer ist zu klagen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir schreiben einen Artikel über einen Vorfall mit mehreren Security Mitarbeitern der Oebb am Grazer Hauptbahnhof am 19.8.2025 um 20.10, der eine Schadenersatzpflicht auslöste.
Wer haftet (welche OeBB Gesellschaft) für die von den Security Mitarbeiitern mit der Aufschrift OEBB verursachten Schäden?
Mit bestem Dank für Ihre umgehenden Antwort und mit freundlichen Grüßen
Ulrike Müller
DAS Frauenmagazin www.die-frau.com mit editionen .at, .de, .ch



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