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Rechtsanwalt Dr. Franz Unterasinger begehrt für Reinhard Eder, Hausverwalter, nachstehenden Widerruf, was sagt der Arzt, der Anwalt dazu?
16.09.2021
Rechtsanwalt Dr. Franz Unterasinger begehrt für Reinhard Eder, Hausverwalter, nachstehenden Widerruf, das Original des Widerrufsbegehrens ist in der Galerie unter dem Titelbild, das Gericht hat nach meinem Wissenstand darüber bis heute nicht entschieden.

 

Da dies aber offenkundig der Wunsch von Reinhard Eder ist, dass dies veröffentlicht wird, bringen wird dieses Widerrufsbegehren zur öffentlichen Diskussion über RA Dr. Franz Unterasinger und die Standespflichten eines Anwaltes.

 

3) Gutachterliche Stellungnahme, Beantwortung der Fragestellung:

A) Lässt sich aus den Begebenheiten des Reinhard Eder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf eine Diagnose schließen?

Wenn es zutrifft, dass Reinhard Eder angibt, er sei Machthaber und Hausverwalter, gleichzeitig nicht weiß, was in das Haus investiert wurde,

wenn es zutrifft, dass Reinhard Eder überzeugt ist, es wären keine Mittel vorhanden und trotz mehrmaligem Hinweis, es wären € 1.040.000,00 aufgewendet worden, den Widerspruch nicht erkennt,

wenn es zutrifft, dass Reinhard Eder bei einem monatlichen Nettobetrag von € 200,00 eine Haftung für mindestens € 1.040.000,00 übernimmt und dies nicht erkennt,

wenn es zutrifft, dass Reinhard Eder sich einer Frau respektlos und grenzüberschreitend verhält, in dem er im Beisein von Polizisten und weiteren Anwesenden behauptet, „das Beine-Breit-Machen ist sie ohnedies gewöhnt“,

wenn es zutrifft, dass Reinhard Eder der Meinung ist, ein objektives Gespräch über Sexualität sei gleichbedeutend mit einer sexuell übergriffigen, grenzüberschreitenden Beleidigung,

wenn es zutrifft, dass die Aussage des Mag. Anton Primschitz über den „hervorragenden Hausverwalter“ Auslöser und Verstärker für den bereits vorhanden Kontrollverlust bei Reinhard Eder ist,

dann besteht bei Reinhard Eder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Diagnose einer Alzheimer Erkrankung mit Johannestrieb und Kontrollverlust und fehlender Verknüpfungsmöglichkeit von Sachverhalten.

Eine persönliche Untersuchung, die durch das Gericht zu beauftragen ist, wird diesen Sachverhalt bestätigen.

B) Lässt sich aus den Begebenheiten des Reinhard Eder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf eine Prozess- und Geschäftsunfähigkeit schließen?

Wenn alle Begebenheiten wie in Punkt 3.A zutreffen, dann ist auch ohne persönliche Begutachtung des Reinhard Eder aus fachärztlicher Sicht der Neurologie und Psychiatrie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von einer Prozess- und Geschäftsunfähigkeit auszugehen,

als unrichtig zu widerrufen.

Wer will von sich so ein Widerrufsbegehren veröffentlicht haben und warum?

Warum will RA Dr. Franz Unterasinger, der (auch) für Mag. Anton Primschitz handelt diesen öffentlichen Widerruf?

Ulrike Müller

die-frau.at