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Reaktionen zu Gerichte: Fiebermessen und Sicherheitskontrolle mit 2m Abstand. RichterInnen als Covid Experten entscheiden nach Gutdünken.
19.01.2021
Welcher Richter, Anwalt, Partei die zu Gericht geht läßt sich ohne Schutzkleidung und ohne Abstand Fiebermessen, wenn ein Covid 19 Risiko bestünde – oder ist dies schlicht ein Irrsinn!

Reaktionen:




Betreff     Re: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     Bernhard Frischhut <bernhard.frischhut@aon.at>
An     <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 21:05
Am 18.01.2021 um 05:40 schrieb presse@die-frau.com:

Sehr geehrte Frau Müller,

ich musss Ihnen mit einer Ausnahme zustimmen, habe auch in Berichten von Verhandlungen im Rahmen der Nachrichten des ORF feststellen müssen, dass bei Gericht die basalen Coronamassnahmen/Vorschriften missachtet werden, eine Zumutung, vor allem wenn man bedenkt, dass dort, unter anderem, Verstösse gegen Corona Massnahmen verhandelt werden.

Die Ausnahme bezieht sich auf den Satz "ein 48 Stundentest ist eine Chimäre, denn man kann sich in der letzten Minute angesteckt haben und infektiös sein". Damit die Viren im Körper vermehrt werden, ist ein bestimmter Zeitraum erforderlich und es braucht eine gewisse Mindestmenge an Viren, damit eine Ansteckung erfolgen kann. Ihre Annahme, dass Sie sich unmittelbar nach einem Test angesteckt haben könnten, ist grundsätzlich richtig. Der Zeitraum der für die Vermehrung der Viren erforderlich ist, damit Sie - oder sonst jemand - wieder eine weitere Person anstecken können (kann), beträgt zwei bis fünf Tage. Dies bedeutet also, dass für das Zeitfenster von 48 Stunden nach einem negativen Test, die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass Sie, auch wenn Sie sich unmittelbar nach dem Test angesteckt hätten, jemand anderen anstecken könnten.

Ich hoffe, Ihnen m it meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
B. Frischhut
MR Dr. Bernhard Frischhut

Betreff     Re: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     Mag. Dr. Gerhard Podovsovnik <gp@drlaw.eu>
An     presse@die-frau.com <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 07:34
verordnung BGBl II 598/2020 art 2 par 1 Abs1 zif6 genau lesen, nur unabdingbar notwendige Verhandlungen sind abzuhalten. die Ausgangssperre gilt allgemein. Richter dürfen so wie alle nur aus unbedingt notwendigen Gründen raus, nicht weil sie meinen ihre Verhandlung ist unaufschiebbar. fast jede Verhandlung ist aufschiebbar ausser Entscheidungen über Leib und Leben. Gerichte müssen im Lockdown Nicht unbedingt notwendige Verhandlungen verschieben. das gilt aufgrund der neuen VO sicher auch bis 8.2. 2021
Mit freundlichen Grüßen

Von meinem iPhone gesendet
> Am 18.01.2021 um 02:56 schrieb presse@die-frau.com:
> RA Mag.Dr. Gerhard Podovsovnik
> Kärntnerstr. 61 (Bösendorferstr.2)/18
> 1010 Wien

Kleine Zeitung
GerichtTrotz verschärfter Corona-Maßnahmen wird weiterverhandelt
Das Justizministerium will dringende Verhandlungen weiterlaufen lassen. Im Detail entscheiden Richter über die Einschränkungen.

Von Alfred Lobnik | 13.11 Uhr, 18. Jänner 2021

Gegen den "gerichtlichen Corona-Irrsinn" wehrt sich eine Leserin der Kleinen Zeitung. Ihre Bedenken zusammengefasst: Während die Bundesregierung die Corona-Maßnahmen verschärft, werde an den Gerichten so getan, als wäre das Virus harmlos. Stundenlange Verhandlungen mit mehreren Personen in geschlossenen Räumen und "hinter Placebo-Plexiglasscheiben" fänden statt - oft ohne Mittagspause. Andere Richter verhandelten mitten im Winter stundenlang bei geöffneten Fenstern, um für Durchlüftung zu sorgen. "RichterInnen, Anwälte und Parteien sind gestresst, gereizt, verstehen sich durch die Masken schlecht, ein sachlicher Ablauf des Verfahrens ist in dieser Situation nicht möglich", kritisiert die Leserin.

Die Sprecherin des Oberlandesgerichts, Elisabeth Dieber, verweist auf die Corona-Maßnahmen, die an den Gerichten seit Frühjahr gelten: "Es herrscht Maskenpflicht, es gibt Plexiglas-Abtrennungen, die vorgeschriebenen Abstände sind einzuhalten, Zeugen werden gestaffelt geladen." In erster Linie würden "dringende Fälle verhandelt, wo es um Grundrechte geht, also in erster Linie Haftsachen. Da hat man von Gesetzes wegen tätig zu werden."

Im Rahmen der unabhängigen Rechtssprechung entscheiden Richter selbst, wie (in Übereinstimmung mit Gesetzes und Verordnungen) vorgegangen wird. Das heißt: Wann wie gelüftet wird, ob Pausen gemacht werden, ob bei Einvernahmen Masken abgenommen werden dürfen etc. entscheiden sie autonom. Und sie entscheiden letztlich auch, ob Prozessbeteiligte, die Risikogruppen angehören, einem Verfahren (mit oder ohne Attest) fernbleiben können. Wenn es nötig sei, dass sich Rechtsvertreter und Mandant unter Einhaltung des Zwei-Meter-Abstandes besprechen, dann bestehe die Möglichkeit, zu unterbrechen, sagt Dieber. Am Straflandesgericht Graz gibt es seit kurzem bei Schwurgerichtsverfahren für Prozessbeteiligte die Möglichkeit, sich kostenlos einem Schnelltest zu unterziehen.

Das Justizministerium informiert lapidar: "Trotz aktueller Maßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften bleibt deren Betrieb aufrecht." Ministeriumssprecherin Martina Schmidt bekräftigt, das Ziel sei, das Funktionieren des Gerichtssystems weiter zu sichern. Immerhin: "FFP 2-Masken werden an die Mitarbeiter verteilt." Nicht notwendige Verhandlungen würden verschoben. Was die vergrößerten Mindestabstände angehe, müsse man erst eruieren, "wie man das handelt".

Eine Verschärfung gibt es laut Ministeriums-Homepage im Justizbereich allerdings bereits: "Aufgrund der Maßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 im Strafvollzug sind Besuche in den Justizanstalten derzeit nicht möglich."

Betreff     AW: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     <office@kaltzahn.at>
An     <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 11:52

Sehr geehrte Frau Müller!

Ich habe Ihr Mail gelesen und bin verblüfft!

Ich glaube nicht, dass ich Sie kenne und zweitens glaube ich nicht, dass ich als Zahnarzt irgend eine entsprechende Expertise habe.

Ich stelle nur fest, dass der Hausverstand in Österreich stark abnimmt.  Abstand halten, Maske, Händewaschen. Fertig.

Mit freundlichen Grüßen aus der Hofhaymer Allee
Dr. Andreas Kaltenbrunner

Betreff     AW: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     BR Andreas Spanring | FPÖ <andreas.spanring@fpoe.at>
An     presse@die-frau.com <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 09:58

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Viele Kritikpunkte von Ihnen decken sich mit denen von uns. Sie erleben das in der Praxis in einem Bereich. Wir bekommen genau dieselben Rückmeldungen aus den unterschiedlichsten Bereichen, wo ebenfalls nicht nachvollziehbare Maßnahmen und Irrsinnsmaßnahmen zu Tage treten. Da fehlt ganz einfach der Hausverstand oder es läuft ganz nach dem Motto: Vorschrift ist Vorschrift, egal ob sinnvoll oder nicht! Und genau deshalb bleiben wir an diesem Thema auch dran und wollen hier eine Änderung dieser Chaospolitik herbeiführen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
BR Andreas Spanring
Landesgeschäftsführer
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FPÖ-Landesgeschäftsstelle NÖ

Betreff     Re: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     Julia Herr <julia.herr@sjoe.at>
An     <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 09:48

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Viele der Dinge, die Sie beschreiben scheinen tatsächlich nicht optimal. Manche Punkte, wie das Fieber-Messen beim Eingang, hingegen sind schlicht ein Versuch, dass Risiko einer Ansteckung mindern zu wollen (= also zumindesten Menschen mit Symtomen wie Fieber zu entdecken), jedoch nicht, um dieses Risiko völlig auszuschließen.

Mir ist auch bewusst, dass das Tragen von FFP2 Masken über längere Zeit anstrengend ist. Doch gerade in Räumen die, wie Sie beschreiben, mit einem kleinen Fenster und recht vielen Menschen ausgestattet sind, ist das Tragen solcher Masken wichtig um das Risiko von Ansteckungen zu senken. Wie gesagt: Zu senken, nicht auf Null zu reduzieren! Auch die Antigen-Tests und ihre 48h-Frist gehören dazu: Wie Sie richtig schreiben, ein Antigen-Test verliert mit jeder Stunde an Gültigkeit und Aussagekraft. Auch hier gilt also: Nur weil der Test negativ ist, kann das Risiko nicht ausgeschlossen werden, aber immerhin deutlich gesenkt.

Natürlich stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, ob Gerichtsverhandlungen unter diesen Umständen überhaupt durchgeführt werden sollten. Ein Punkt ist sicherlich der andauernde Personalmangel und die chronische Unterfinanzierung in der Justiz in den letzten Jahren, die ein Aufschieben wie im Frühjahr erschwert und zu widersprüchlichen Situationen im Versuch, eine möglichst risikoarme Umsetzung zu ermöglichen, führt. Außerdem kenne ich den konkreten Fall nicht und bin auch keine Juristin, um beurteilen zu können, ob der Gerichtstermin wirklich stattfinden muss oder was dagegen getan werden kann. Ich habe daher die in Ihrer Email angehängten Emails von Rechtsanwälten mit Interesse gelesen. Ohne Zweifel: Die Lage ist weit entfernt von optimal. Größere Räume, mehr Lüften etc wären dringend besser, um sowohl eine sinnvolle Arbeit aller Beteiligten und ein geringes gesundheitliches Risiko zu ermöglichen. Für konkretere Aussagen, würde ich Sie an unsere Justizsprecherin Abg. Selma Yildirim verweisen.

Die Situation zum Feststellen der Risikogruppen ist leider so wie von Ihnen beschrieben. Nicht das Alter, sondern Vorerkrankungen sind entscheidend. Die öffentlich präsentierten Altersgrenzen, die ja auch bei der Einteilung im Impfplan relevant sind, beruhen wohl schlicht darauf, dass über die gesamte Gesellschaft hinweg das Risiko für Vorerkrankungen mit höherem Alter steigt. Wenn es jedoch um Freistellungen (Beruflich, Behördenwege, Gerichtstermine, ...) geht, ist ein individuelles Attest notwendig. Auch das ist leider sehr widersprüchlich kommuniziert worden und ruft zu Recht große Verwirrung hervor.
Der Lockdown und seine Verlängerung sind in der aktuellen Situation leider notwendig. Das Virus verbreitet sich ohne ausreichende Maßnahmen sehr rasch. Zwar kommt es, wie Sie richtig schreiben, zu den meisten Todesfällen in Heimen oder Spitälern, aber die Verbreitung findet überall statt und ist die Verbreitung insgesamt hoch, steigt auch das Risiko, dass das Virus in eben diese Heime und Spitäler getragen wird. Das müssen wir verhindern. Seit Beginn der Pandemie werden meine KollegInnen von der SPÖ und ich nicht müde, von der Bundesregierung eine klare Strategie zum Umgang mit dem Coronavirus einzufordern. Eine Strategie, die die Zahl der Widersprüche senkt, die verständlicher und leichter zu kommunizieren ist, die kein ständiges Hin- und Her notwendig macht, wo sich am Ende niemand mehr auskennt. Und wenn sich niemand mehr auskennt, sinkt natürlich auch die Bereitschaft, sich an (notwendige) Maßnahmen zu halten. Genau diese Situation erleben wir gerade, weil die Bundesregierung eine solche Strategie eben nicht hat.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg,
Danke für Ihre Nachricht,

Liebe Grüße

Julia Herr
Abgeordnete zum Nationalrat
SPÖ Sprecherin für Umweltschutz

Betreff     Re:...Covid 19 Risiko
Von     Dr. Peter Waschiczek <dr.wa@gmx.at>
An     <presse@die-frau.com>
Kopie     Team Kurz <team@sebastian-kurz.at>
Datum     2021-01-18 09:21

Die neue Virusmutation ist hochansteckend.eml (~63 KB)

Re: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko

Sehr geehrte Damen und Herren!

Als 73-jähriger alterspensionierter Wirtschafts- und Verwaltungsjurist nur mehr geringfügig beschäftigt mit der administrativen Assistenz meiner Frau,
der Sie Ihre nachstehende Mail sandten, beehre ich mich, ohne meiner Frau oder mein wie immer geartetes Obligo,
zum von Ihnen relevierten Thema

1.) mit meinem mit folgenden Mailwechsel als langjähriger Unterstützer unseres Herrn Bundeskanzlers Sebastian Kurz beizutragen.

2.) Damit, dass ich das Team Sebastian Kurz "cc" von diesem unserem Mailwechsel informiere.

3.) Literarisch: "Wirds besser? Wirds schlimmer?" fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich. Erich Kästner

4.) Selber an Vorhofflimmern leidend und darob statu post insultum 2018, bin ich nicht in Kassenbehandlung, sondern empfehle,
privatärztlich Herrn Primar Univ.-Prof. Dr. Heinrich Weber in 1060 Wien, Otto Bauer - G. 6/7, zu konsultieren,
statt noch länger an die Realisierbarkeit der Parole "Der Arzt darf nichts kosten!" zu glauben, deren Inszenierung der SPÖ jahrzehntelang die Bundeskanzlerschaft sicherte,
heute noch weit verbreitetes Desinteresse bewirkt, individuell selbtverantwortlich in's eigene höchste Gut Gesundheit zu investieren.

5.) Anders als Gerichtspersonen und zB auch Anwaltschaft, ist Ärzteschaft zur gesundheitlich gewissenhaften Behandlung gem. § 49 Abs. 2 ÄrzteG verpflichtet.
Aber auch zur Arzthaftung für nosokomiale, bzw. gar für Infektionen von Patient zu Patient in Warteräumen oder Ambulanzen,
ist mir bis heute noch keine in casu anwendbare Judikatur bekannt:


6.) Dass meine Frau - als seit Beginn 2021 zum Infektionsschutz ihrer Patientenschaft nur mehr wahlärztlich auf individuelle Terminvereinbarung praktizierende -
Hautärztin alles tut, diese Judikatur nicht zu bereichern, steht auf deren Homepage: www.schoen-und-gesund.at.

Mit freundlichen Grüßen,
herzlichst, Ihr Peter Waschiczek


Dr. Peter Waschiczek
Franz Lehar-Gasse 51
2112 Würnitz
Mail: dr.wa@gmx.at
Tel.: +43 676 6297 213

Am 18.01.2021 um 05:53 schrieb presse@die-frau.com:
> Dr. Jirina Bodnar
> Josefstädter Str 3/1/4/5
> 1080 Wien

Betreff     AW: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     Kern, Agnieszka <agnieszka.kern@volksanwaltschaft.gv.at>
An     presse@die-frau.com <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 11:01

Sehr geehrte Frau Müller,

Danke für die übermittelten Informationen. Wir nehmen alle Anfragen sehr ernst. Wenn Sie eine Beschwerde einbringen möchten, können Sie dies gerne jederzeit tun. Bitte senden Sie uns hierfür Ihr Anliegen an post@volksanwaltschaft.gv.at oder nutzen Sie das Beschwerdeformular auf unserer Website https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/9h65p/Beschwerdeformular_deutsch.pdf.

Sollten Sie einen Verstoß einer österreichischen Verwaltungsbehörde feststellen, haben Sie die Möglichkeit sich bei der Volksanwaltschaft zu beschweren. Die Volksanwaltschaft prüft Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die (persönlich) von einem Missstand in der Verwaltung betroffen sind. D.h. Sie können sich an die Volksanwaltschaft wenden, wenn Sie selbst ein Problem mit einer österreichischen Behörde haben oder Sie können auch im Namen anderer unter Vorlage einer Vollmacht Beschwerde einreichen. Im Zuge des Verfahrens prüft die Volksanwaltschaft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen.

Sie können dies auch online auf unserer Website nachlesen https://volksanwaltschaft.gv.at/hilfestellung-bei-problemen-mit-behoerden insb. unter dem Punkt "Beschwerdewegweiser" bzw. auch in den Rechtsgrundlagen der Volksanwaltschaft https://volksanwaltschaft.gv.at/ueber-uns/rechtsgrundlagen

Ihre vorige Eingabe wird derzeit bearbeitet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Agnes Kern

Betreff     Re: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     Stefanie Braunisch <Stefanie.Braunisch@neos.eu>
An     presse@die-frau.com <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 12:51

Sehr geehrte Frau Müller,

Der von Ihnen beschriebene Patient würde meiner Meinung nach eigentlich schon auch zur Risikogruppe zählen, offenbar legen Ärzte dies unterschiedlich aus. Dafür würde ich mich notfalls an die Ärztekammer wenden, damit diese möglicherweise noch einmal einheitliche Richtlinien aussendet.

Was die Gerichte angeht, kann ich Ihnen leider nicht beim individuellen Umgang mit der aktuellen Situation helfen. Grundsätzlich ist es allerdings so, dass die Sonderregelungen zu Gerichtsverfahren während der Covid-Krise bis

Ende Juni 2021 laufen, die genauen Regelungen können Sie hier nachlesen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011087

Was den Lockdown angeht: Ja, hier gibt es viele Probleme. Wir glauben, dass es effektivere Schutzkonzepte für gefährdete Bereiche geben sollte, gleichzeitig sollten die Maßnahmen für die breitere Bevölkerung im Ideallfall wieder erleichtert werden, irgendwie muss das Leben schließlich wieder weitergehen und die wirtschaftlichen Folgen laufen aus dem Ruder. Das muss geändert werden.

 
Die Tests können dafür eine Rolle spielen, allerdings eher als Begleitmaßnahme eben in bestimmten Bereichen, also regelmäßig bei Pflegeheimen, Krankenhäusern oder in Schulen. Als Eintrittsberechtigung für 48 Stunden oder noch länger beispielsweise in der Gastronomie ergeben Sie weniger Sinn.

Ich hoffe Ihnen damit ein bisschen weiter geholfen zu haben.

Herzliche Grüße,
Stefanie Braunisch
Stefanie Braunisch, MA
Parlamentarische Mitarbeiterin KO-Stv. Abg.z.NR Mag. Gerald Loacker
NEOS Parlamentsklub

Betreff     Re: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     Peter Wurm <peter@wein-wurm.at>
An     <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 11:54
Hallo Frau Müller,

ich bin für Sie gerne unter 0664 30xxxxxx erreichbar.

Peter Wurm

Von meinem iPad gesendet

> Am 17.01.2021 um 23:03 schrieb presse@die-frau.com:
>

> NAbg. Peter Wurm

Betreff     AW: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     Dr. Gernot Schultes <ordi.schultes@arzt-neidling.at>
An     presse@die-frau.com <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 12:10

Warum bekomme ich das Email?

Gesendet von Mail für Windows 10



Von     Büro Ordination Dr. Scheidbach <office@vedizin.at>
An     <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 14:21
Ich bitte doch sehr darum, die ungefragte Zusendung wirrer Text zu unterlassen.

Liebe Grüße,
Daniel Scheidbach

Ayurvedapraxis Dr. Scheidbach
MSc in Ayurvedic Medicine
Arzt für Allgemeinmedizin & Ayurvedaspezialist
Premstätterstraße 1 (2.OG)
8054 Seiersberg-Pirka
Tel: +43 (0) 660 497 19 72
mail: office@vedizin.at
www.vedizin.at

Betreff     AW: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     Hermine Kainz-Toifl <kainz.toifl@aon.at>
An     <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 14:18

Wäre nett, wenn Sie mich nicht mit solchen Blödheiten belästigen

Von: presse@die-frau.com <presse@die-frau.com>
Gesendet: Montag, 18. Jänner 2021 06:50
An: kainz.toifl@aon.at
Betreff: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko

Dr. Hermine Kainz-Toifl
Quellenstr 67/2/7
1100 Wien

Betreff     Re: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     Sebastian Sporn <dr.sporn@gmail.com>
An     <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 13:02
Bitte schreiben Sie mir nie wieder!!!!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Sporn

Von meinem iPhone gesendet

> Am 18.01.2021 um 06:05 schrieb presse@die-frau.com:
>

> Dr. Sebastian Sporn
> Lazarettgasse 16-18
> 1090 Wien

Betreff     Re: Der gerichtliche Corona Irrsinn sowie Alter kein erhöhtes Covid 19 Risiko
Von     Dr. Ergin <ergin@medway.at>
An     <presse@die-frau.com>
Datum     2021-01-18 06:58
????

Von meinem iPhone gesendet

> Am 18.01.2021 um 06:13 schrieb presse@die-frau.com:
>
> Dr.Mag. Barlas Ergin
> Hauptstr 48a
> 7350 Oberpullendorf


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