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Der Oligarch Hohenberg und die Hauskäufe der steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
15.06.2014
Die Rechtsanwaltskammer Steiermark hat sich entschlossen, drei Liegenschaften in Graz zu kaufen.

Alle drei Liegenschaften haben gemeinsam: sie nutzen dem Oligarchen Dr. Reinhard Hohenberg und seinen Unternehmungen, ob sie der Rechtsanwaltskammer nutzen oder schaden, ist eine andere Frage.

Es handelt sich dabei um den Hauskauf 8010 Graz, Einspinnergasse 5, zur Beseitigung des Nachbarschaftsproblems der Liegenschaft des Oligarchen Dr. Hohenbergs bzw. seiner Unternehmungen ehemaliges Kommodhaus, Burggasse 15, Einspinnergasse  7 ebenfalls 8010 Graz. Der Preis von € 2,6 Mio um € 1 Mio mehr als ursprüngliche von Dr. Hohenberg/Wegraz geboten, steigert automatisch auch den Wert der Nachbarliegenschaft im Eigentum von Dr. Hohenberg/Wegraz.

Eine weitere Liegenschaft ist die Girardigasse 6-8, 8010 Graz, die ursprünglich der Ärztekammer für Steiermark gehörte, dann über ein Firmen- und Personennetzwerk des Oligarchen Dr. Hohenberg, BEWO GmbH und DI Anton Wallner Bau GmbH, HW Projektentwicklungs GmbH (Mag. Reinhard Herzog, DI Anton Wallner – sehr katholisch - Opus Dei bis Admont – ergänzt die Freimaurer- bis schlagende Burschenschafterkonnektion des Oligarchen Dr. Hohenberg perfekt) an die Rechtsanwaltskammer für Steiermark verkauft wurde, wobei  auch die Nebenliegenschaft Girardigasse 10-12, zum Oligarchen-Netzwerk Dr. Hohenberg gehört.

Hier besteht die begründete Befürchtung, dass nach Kommodhaus, Pfauengarten und anderen äußerst die Grazer Altstadt zerstörenden Maßnahmen des  Oligarchen-Netzwerkes Dr. Hohenberg, nunmehr die Girardigasse das nächste Ziel ist, wie man das bereits am Eckhaus Opernring 7/Girardigasse2, mit freiem Auge erkennen kann.

Auch dieses Gebäude Opernring 7/Girardigasse 2,  gehört zwar laut Grundbuch dem Schotterbaron Kratochwil, die Baufirma, die am Werk ist, gehört zum Hohenberg-Netzwerk und zu den Handelnden der Liegenschaften Girardigasse 6-8 und 10-12.

Dieses große schöne Eckhaus in bester Grazer Innenstadtlage wurde von der Landesimmobiliengesellschaft des Landes Steiermark  2009 um außerordentlich günstige € 2,4 Mio veräußert. Geschäftsführer der verkaufenden Landesimmobiliengesellschaft des Landes Steiermark  war Dr. Albrecht Erlacher, Intimus des Oligarchen Dr. Hohenberg und nachfolgend Reininghaus-Koordinator mit starkem Hohenberg Bezug.

Schotterbaron Kratochwil heute 91 Jahre jung, damals 87 Jahre alt weiß also, im Gegensatz zum Steuerzahler als Verkäufer (Land Steiermark) wie man Schotter macht. Hat noch wer anderer Schotter gemacht? Ist der Kaufpreis nur schlecht verhandelt? Wie wurde das Eckhaus am Markt angeboten?

Das 3. Objekt ist  Hilmteichstraße 1, 8010 Graz der Neubau neben und mit dem „Schanzlwirt“.

Das spannende an diesen Liegenschaftskäufen der Rechtsanwaltskammer ist, dass die Rechtsanwaltskammer die Pensionen nicht aus einem Fond zahlt, somit nicht aus einer Veranlagung sondern im Umlagefahren, das heißt die arbeitenden Anwälte zahlen für die pensionierten Anwälte.

Es fehlt auf den ersten Anschein jede rechtliche Grundlage für Veranlagungen der Rechtsanwaltskammer für Steiermark in Liegenschaften.

Daran knüpft sich die Frage, ob der Ankauf der Liegenschaften amtlich (die Rechtsanwaltskammer ist rechtlich ein Amt deren Organe und Angestellte rechtlich Beamte) zulässig war.

Die Rolle des Oligarchen Dr. Hohenbergs bei diesen Liegenschaftsankäufen ist auch aus anderen Gesichtspunkten bemerkenswert. Bei der Liegenschaft, Einspinnergasse 7, welche direkt zum offenkundigen Vorteil der Beseitigung des Nachbarproblems des Oligarchen Dr. Reinhard Hohenberg und seines Personen/ Firmennetzwerkes ist, hat die Kanzlei  Schmied-Passer, die auch schon in anderen Angelegenheiten für Dr. Hohenberg in der Vergangenheit tätig war, so insbesondere auch beim Haus Burggasse 15, Einspinnergasse 7, für die Rechtsanwaltskammer für Steiermark die Verträge errichtet und die Rechtsanwaltskammer vertreten.

Bei den anderen Liegenschaften,  Girardigasse 6-8 und  Hilmteichstraße 1 wurden die Verträge angeblich zu einem  „Sonderpreis“ von Dr. Hohenberg (dessen Team) errichtet.

Die Kammern wurden sämtlich in den Verfassungsrang erhoben und sind die Organe der Kammern, da sie hoheitsrechtlich tätig sind, Beamte, üben ein Amt aus.

Die Kammermitglieder, so auch die Rechtsanwälte, zahlen ihre Kammerbeiträge nicht freiwillig, sondern aufgrund der verfassungsrechtlich erzwungenen Zwangsmitgliedsabgaben.

Die Pensionen der Rechtsanwälte werden auf 3 Wegen finanziert.

Zum Ersten aus den Kammerbeiträgen der tätigen Rechtsanwälte.

Des Weiteren aus Beträgen, die die Republik Österreich für die Tätigkeit von Anwälten als bezahlte Verfahrenshelfer an die Rechtsanwaltskammer überweist. Verfahrenshelfer sind die Anwälte für Personen, die sich einen Anwalt im Verfahren nicht leisten können, und einen Anwalt beigestellt bekommen. Die Verfahrenshilfe ist daher nicht gratis, auch wenn sich manche Anwälte als Verfahrenshelfer, gegenüber dem dem Verfahrenshilfe gewährt wird, so benehmen, als würden sie für diesen unentgeltlich tätig sein, was wie bereits ausgeführt nicht stimmt, weil tatsächlich die Republik Österreich für die Pensionen der Rechtsanwaltskammer-Pensionisten einzahlt und damit die Kammerbeiträge der derzeit aktiven Rechtsanwälte sich um diese Beträge verringern. Der Verfahrenshelfer, als Anwalt ist daher für den Verfahrensbeholfenen nicht kostenlos tätig.

Concisa ist die 3. Säule. Das ist ein Pensionsfond, der sich darauf spezialisiert auf „Geschäfte“ mit Zwangsorganisationen deren Mitglieder hilflos ausgeliefert sind, wie hier die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Steiermark. Der Ertrag der letzten Jahre war jämmerlich.

Nachdem die Pensionen der Rechtsanwälte im Umlageverfahren bezahlt werden und nicht im Veranlagungsverfahren, d.h. aus den laufenden Beiträgen, gibt es auf den ersten Blick, keine rechtlich denkbare Möglichkeit für Veranlagungen der Rechtsanwaltskammer in Liegenschaften.

Die hohen Kammerbeiträge die diese Liegenschaftskäufe ermöglichen verhindern jungen Anwälten den Zugang zum Anwaltsberuf  und lassen andere die Anwaltstätigkeit aufgeben.

Wir werden über die hier geschilderten Hauskäufe, über Einspinnergasse 5 haben wir unter Rechtsanwaltskammer Steiermark kauft Zinshaus um € 2,6 Mio. berichtet, noch mit allen Verträgen gesondert berichten.


Foto 1 im Text: Opernring 7/ Girardigasse 2
Foto 2-4 im Text: Girardigasse



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Betreff:Re: AW: HypoAlpeAdria Netzwerk Oligarch Dr. Hohenberg Grazer Wechselseitige - woher ist die Voves Million?
Von:"die-frau.at - Das Online Frauenmagazin" <frau@die-frau.at>
Datum:Fr, 20.06.2014, 22:53
An:"Dr. Ulrike Hafner" <u.hafner@griss.at>

Sehr geehrte Frau Dr. Hafner,

Wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben uns zu schreiben.

Sie als "Herr" anzureden ist ein unverzeihlicher Fehler für den wir uns in
aller Form entschuldigen.

Wir sind als Medium Berichterstatter und dazu auch Frager, haben aber
keine Erwartungshaltung an Antworten.

Wir haben nie in Zweifel gezogen, dass es der Wunsch ist
pensionsversichert zu sein.

Warum ist dazu ein Zwang notwendig?

Warum fühlt sich jemand, der dazu keine Ausbildung hat, befähigt eine
Pensionsversicherung zu führen und dies anderen aufzuzwingen?

Morgen kommen, sowie die Anwalts- und andere Kammerorgane sich als zur
Pensionsversicherungsführung befähigt sehen, Tischler und andere
Berufsgruppen auf die Idee als Tischler etc. befähigt zu sein eine
Anwaltsabteilung für eigene Mitglieder zu führen und bei Gericht und
Behörden als deren anwaltliche Vertreter aufzutreten.

Jedenfalls ist die Anwaltskammer ein "Amt" und damit
verfassungsrechtlichen Grenzen unterworfen, so dass sich die Frage ergibt,
wo steht die Ermächtigung Liegenschaften als Pensionsvorsorge zu erwerben?

Da der Zugang zum Rechtsanwaltsberuf für den Bürger als Konsumenten eine
wesentliche Rolle spielt und der Konsument für diese Zwangskosten über die
Honorare aufkommen muss, ist dies eine Frage von allgemeiner Bedeutung,
mit welcher Begründung zumindest einige Kammern in der Verfassungsrang
erhoben wurden.

Leider kommt das Lektorat mit den Ausbesserungen nicht nach und
entschuldigen wir uns für die damit zusammenhängenden Mängel, allerdings
ist die Aktualität vorrangig.

Mit herzlichen Dank und freundlichen Grüßen

Maria Stieger
die-frau.at Redaktion


> [cid:403014906@20062014-2FEC]<http://www.griss.at/>
>
> Sehr geehrte Redaktion,
>
> Ihr E-Mail vom Mittwoch hat mich lediglich den Kopf schütteln lassen.
> Ihr gestriges E-Mail veranlasst mich nun, zu reagieren, wenn auch nicht in
> dem von Ihnen gewünschten Sinn.
>
> Ich enthalte mich eines jeden inhaltlichen Kommentars zu derart geballtem
> Unsinn, merke lediglich an, dass ich froh bin, pensionsversichert zu sein,
> und fordere Sie hiermit auf, das Versenden weiterer derartiger Nachrichten
> an meine E-Mail-Adresse zu unterlassen. Ich habe kein Interesse.
>
> Ihre Schreiben sowie Ihre Artikel sind im Übrigen gespickt mit
> Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehlern.
> Journalismus sollte anders aussehen.
>
> Traurig auch, dass Sie zwar meinen, eine Plattform speziell für Frauen zu
> betreiben, mich jedoch konsequent als "Herr Dr. Hafner" ansprechen.
>
> Bitte belästigen Sie mich nicht weiter.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Dr. Ulrike Hafner
> Griss & Partner Rechtsanwälte
> A-8010 Graz, Glacisstrasse 67
> Tel. +43-316-830304-12
> Fax +43-316-838117
> u.hafner@griss.at
> www.griss.at
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Betreff:AW: Der Oligarch Hohenberg und die Hauskäufe der steierm ärkischen RechtsanwaltskammerDer Oligarch Hohenberg und di e Hauskäufe der steiermärkischen Rechtsanwaltskammer (129309)
Von:"RA Dr. Reinhard Kropff" <anwalt@kropff.at>
Datum:Mi, 18.06.2014, 19:55
An:"frau@die-frau.at" <frau@die-frau.at>
Cc:"Eustacchio Mario" <Mario.Eustacchio@stadt.graz.at>


Sehr geehrte Frau Stieger,

Sie sprechen mir aus der Seele. Leider wundert mich angesichts der
nordjugoslawischen Verhältnisse in der Steiermark überhaupt nichts mehr.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Reinhard Kropff


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