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frank100
28.03.2024 16:18:47 frank100 hat ein Thema kommentiert Helfen:  Hallo, Wer heute Geld verdienen will, hat im Internet Top Möglichkeiten. Sicher sind nicht alle realistisch, welche einem da angepriesen werden, aber einige sind durchaus machbar. Wenn Sie online Geld verdienen wollen, sollten Sie sich diese Seite einmal anschauen.
jabla
22.03.2024 13:14:48 jabla hat ein Thema kommentiert Outfit bei Vorstellungsgespräch: Beim Bewerbungsgespräch meines Bruders reichte ein schickeres Hemd und eine einfarbige Jacke aus. Es kommt halt immer drauf an, in welcher Branche du arbeitest. Bei Unternehmsberatungen etc muss mal halt viel schicker erscheinen als bei einem Umzugsunternehmen zum Beispiel.
zaren
11.03.2024 17:57:15 zaren hat ein Thema kommentiert Sport und Proteinshake: Hey, das klingt nach einem super Start ins neue Jahr, gratuliere zu den 4 Kilo! Obwohl ich persönlich keine Erfahrungen mit Proteinshakes habe, habe ich schon oft gelesen, dass sie eine praktische Ergänzung sein können, besonders wenn man seinen Hunger nach dem Training im Zaum halten möchte. Sie können definitiv dabei helfen, den Heißhunger auf Kohlenhydrate abends zu reduzieren, indem sie dich sättigen und gleichzeitig deinen Körper mit wichtigen Nährstoffen für die Muskelregeneration versorgen. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, wie Selfcare und eine ausgewogene Ernährung Hand in Hand gehen, schau mal auf der Webseite hier vorbei. Dort findest du eine Menge hilfreicher Infos zu diesem Thema. Vielleicht hilft dir das, deine Routine noch weiter zu optimieren!
zaren
09.03.2024 20:08:33 zaren hat ein Thema kommentiert Brautkleid: Das klingt echt spannend mit dem Brautkleid, aber ich kann verstehen, dass du wegen der Preise stutzig wirst, vor allem wenn sie in Pfund angegeben sind und dazu noch unrealistisch günstig erscheinen. Ich habe keine persönlichen Erfahrungen damit, aber beim Surfen im Netz bin ich auf eine Seite gestoßen, die dir vielleicht weiterhelfen könnte. Schau doch mal auf https://www.hanna-jech-brautatelier.de/zwischen-tuell-und-traenen-by-vox.html vorbei. Die bieten nicht nur eine schöne Auswahl an Brautkleidern, sondern du könntest dort auch nützliche Tipps und Infos rund ums Thema Hochzeitskleidung finden. Vielleicht hilft dir das ja weiter, um ein gutes und zuverlässiges Angebot zu finden. Alles Gute bei deiner Suche und liebe Grüße zurück!
 
derpington
05.11.2020 15:07:52 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Spirale schon ausprobiert?!
derpington
05.11.2020 15:06:30 derpington hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: Gewissheit bekommst du nur beim Arzt.
malou
26.02.2015 17:17:09 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: tut mir leid :/ such im internet nach einer selbsthilfegruppe vielleicht gibt es eine in deiner nähe oder ein internetforum. ansonsten kannst du deinen arzt danach fragen vielleicht hat er eine lösung für dich.
malou
26.02.2015 17:12:26 malou hat einen Ratschlag gegeben Ratgeber: nicht jeder bekommt sie oder alle 4... ich hatte drei wurden jedoch alle entfernt. du kannst deinen zahnarzt oder kieferorthopäden fragen und ggf eine zweitmeinung einholen. wenn sie weh tun würde ich sie schon entfernen lassen viel glück
 
Ich möchte alles erleben
Für alle, denen das nicht reicht, was sie bereits kennen und wissen. Für die, die gerne ausgefallene Sportarten machen oder sich gerne in verschiedene Richtungen weiterbilden wollen. Und natürlich auch für die, die sich hier ein paar dementsprechende Ideen einholen oder Erfahrungen austauschen möch
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03.02.2018  |  Kommentare: 0

Leider kein Mieterschreck nur Zahler gewesen - 1985 an Mieter Groebl/Wildwuchs 200.000,-- plus plus

Leider kein Mieterschreck nur Zahler gewesen - 1985 an Mieter Groebl/Wildwuchs 200.000,-- plus plus
   
Die Wahrheit ist schrecklich langweilig. Der Zeitungsschreiber hat sich alle Verträge etc. geben lassen, die Wahrheit war ihm zu langweilig.

Ich frage den ehemaligen Mietenrichter aus der damaligen Zeit, den nachfolgenden, mittlerweile pensionierten, Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes Dr. Koczett warum er mit mir per Du sei, hatte es doch niemals besondere privater Kontakte gegeben, was mit einem der wie ich seit seinem 15 Lebensjahr unangenehm auffällt, weil mir Alkohl nicht schmeckt, auch schwer wäre:

Du hast zugehört, Du hast Dir was sagen lassen und Du hast Dich an Vereinbarungen gehalten, und was für mich als Richter besonders wohltuend war, Du hast mich nicht angelogen.

Leider haben sich Mieter nie vor mir geschreckt sondern erkannt, dass man mit der Masche viel verdienen zumindest sich Vorteile verschaffen kann.

Bernd Gröbl - heute noch Mieter in der Hans-Sachs-Gasse 10, hat 1985 siehe Mietvertrag nachstehend und in der Anlage ATS 200.000,-- (Mini Combi hat damals ATS 28000,-- gekostet also 9 Minis) plus, plus bekommen.

Mieter haben Millionen bekommen und mich als Mieterschreck hingestellt. Hohenberg war als er meinen damaligen Hausverwalter Erlacher abgeworben hat ganz enttäuscht, dass dieser sehr seriös und kein Schreck war.

Der Mieter des Kommod - im Kommodhaus - Helmut Pfundner hat mich vor einigen Monaten angesprochen - "ich hätte mit ihnen zusammenarbeiten sollen, aber die Gier ist ein Hund".

ATS 200.000,- plus, plus an HSG10 Mieter Groebl 1985 - Gröbl sagt 2017 er sei damals Opfer gewesen

Ein Mini Combi hat damals ATS 28.000,-- gekostet.

Der Kaufwert dieser ATS 200.000,- plus, plus an HSG10 Mieter Groebl 2015 beträgt heute zwischen € 100.000,-- und € 200.000,--

"Der Vermieter verpflichtet sich, an den Mieter einen Betrag von S 200.000,-- (inkl. 10 % Mwst.) in Form einer Mietzinsgutschrift zu bezahlen, wobei dieser Betrag nicht direkt ausgezahlt wird, sondern der Mieter den von ihm zu leistenden Bestandzins für die von ihm in Bestand genommenen Objekte solange nicht bezahlt ist, bis dieser Betrag im Rahmen der Gegenverrechnung aufgebraucht ist.

Weiters verpflichten sich die Vermieter bei Unterfertigung dieser Vereinbarung an den Mieter einen Betrag von S 8334,-- (exkl. Umsatzsteuer) zur Refundierung der Rechnung der Fa. Diesel zu bezahlen.

Der vereinbarte angemessene Hauptmietzins aus dem Mietvertrag vom 2.6.1980 verringert sich auf S 1350.--,

Das getauschte Bestandobjekt muß mit einer Stiege mit dem Friseurgeschäft verbunden werden und sind folgende Adaptierungsarbeiten auf Kosten der Vermieter vorzunehmen: Die Fertigstellung der Kellerstiege, dies beinhaltete auch das seitliche Verputzen, und des Betonbodens sind mit Ausnahme des Gewölbes die Wände roh zu verputzen.

Des weiteren ist der Kanalisationsstrang unter Einbau eines Rückschlagventiles an der Westseite des Kellergewölbes zu installieren.
Dieser Hauptkanalisationsstrang wird auf Kosten der Vermieter (Material und Arbeiten) errichtet,

Hinsichtlich der bereits vorliegenden Rechnung, betreffend die Elektroinstallation geben die Vermieter die Erklärung ab, daß der zur Rechnung gelangende Stundenlohn um S 100,-- zu hoch ist und eine Reduzierung erfolgt. Weiters geben sie die Erklärung ab, einen Zuschuß in der Höhe von S 20.000,-- zu dieser Rechnung zu bezahlen.

Der Mieter hat aufgrund des Mietvertrages von 2.6.1980 im Hinterhaus des Hauses Hans-Sachs-Gasse 10 zwei Räume gemietet (Hinterhaus Parterre, Mietzinsliste Nr. 26). Diese zwei Räume werden nunmehr im Rahmen der Umbauarbeiten von den Vermietern benötigt und bieten sie im Tauschwege für dieses Bestandsobjekt das Kellergewölbe, welches sich unter dem im Halbstock befindlichen Raum des Frisiersalons befindet, an. Diesem Tausch wird vom Mieter bei Erfüllung folgender Bedingungen zusammengestimmt:

Der Mietvertrag vom 2.6.1980 bleibt seinem gesamten Inhalte nach aufrecht, da es sich nur um einen Tausch des Bestandsobjektes handelt.

Die Vermieter erklären hinsichtlich des Mietvertrages vom 25.2.1960 ausdrücklich, auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes des Eigenbedarfes (§ 30 Abs. 2 Zahl 8 MRG) unwiderruflich zu verzichten.

Die Vermieter geben somit diese Erklärung ab, daß hinsichtlich der gesamten Bestandsräumlichkeiten, die vom Mieter aufgrund der erwähnten Mietsverträge gemietet wurden, eine Anpassung an den angemessenen ortsüblichen Hauptmietzins erfolgt ist, sodaß eine diesbezügliche Antragstellung in Zukunft nicht mehr möglich ist.

Die Vermieter geben weiters für sich und ihre Rechtsnachfolger verbindlich die Erklärung ab, daß für sämtliche Bauarbeiten, welche im Haus Hans-Sachs-Gasse 10 vor dem 1.1.1985 vorgenommen wurden, der Mieter grundsätzlich, insbesondere aber im Falle eines Verfahrens gemäß § 18 MRG, falls die Mietzinsreserve nicht ausreicht, nicht in Anspruch genommen wird und verpflichten sich die Vermieter einen allenfalls auf den Mieter entfallenden Anteil aus eigenem zu tragen.

Bernhard Lanz

 

Abschrift des Mietvertrages Gröbl, hat meine 13 jährige Tochter Elena gemacht. Ich bin durch sie, ihre Schwestern und Brüder unermeßlich reich, und dass das Neid und Missgunst auslöst verstehe sogar ich.

 

V E R E I N B A R U N G

 

abgeschlossen zwischen

 

Bernd Gröbl, Friseurmeister,

Hans-Sachs-Gasse 10, 8010 Graz

als Mieter

 

und

 

Dr. Hermann Danner, Hauseigentümer,

4020 Linz, Römerstraße 47

 

Dr. Josef Freynschlag, Hauseigentümer,

4360 Grein/Donau Nr. 375

 

beide vertreten durch:

Bernhard H. J. Lanz, 8010 Graz

als Vermieter

 

wie folgt:

 

I.

Es wird festgestellt, daß der Mieter aufgrund der Mietverträge vom 25.2.1960,

27.1.1971 und 2.6.1980 mehrere Bestandräumlichkeiten im Hause Hans-Sachs-Gasse 10 gemietet hat.

 

II.

 

Zwischen den Parteien wird vereinbart, daß der Mietvertrag vom 27.1.1971 hinsichtlich des vereinbarten Mietzinses unverändert bleibt.

 

III.

 

Der Punkt 4 des Mietvertrages vom 25.2.1960, lautet wie folgt:

„Die Mietzinsbestimmungen dieses Vertrages gelten nur insolange, als die Mietzinsbildung an da Mietzinsgesetz gebunden ist. Sollten diesbezügliche gesetzliche Änderungen eintreten sind gegenständliche Bestimmungen nichtig.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ohne die Frage der Wirksamkeit zu erörtern, wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart, daß der Mieter sich ab 1.3.1985 verpflichtet, eine monatliche Hauptmietzinserhöhung von S 7500,-- zu bezahlen, und der neue Hauptmietzins S 8.054,20, Stichtag 1.1.1985 beträgt.

 

Mit der Erhöhung der Hauptmietzinses ist eine Anpassung an den ortsüblichen angemessenen Hauptmietzins erfolgt, sodaß der Punkt 4 des Mietvertrages vom 25.2.1960, für die Parteien keine Gültigkeit mehr hat.

 

Dieser neu vereinbarte Hauptmietzins wird wertgesichert. Der Wertsicherung wird der Verbraucherpreisindex 1976 zugrundeglegt und verändern sich die vereinbarten Beträge in demselben Ausmaß, in dem sich dieser Index ändert. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, so gilt jener Index als Grundlage, der diesem am meisten entspricht bzw. nach den gleichen Prinzipien errechnet wird. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die im Monat Jänner 1985 verlautbarte Indexzahl, wobei Änderungen solange nicht zu berücksichtigen sind, als sie 5 % des bisher maßgebenden Betrages nicht übersteigen, wobei bei Überschreitung die gesamte Veränderung zu berücksichtigen ist. Die neue Indexzahl ist jeweils die Ausgangsbasis für die Rechnung der weiteren Änderung.

 

Die Vermieter erklären hinsichtlich des Mietvertrages vom 25.2.1960 ausdrücklich, auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes des Eigenbedarfes (§ 30 Abs. 2 Zahl 8 MRG) unwiderruflich zu verzichten.

 

Die Vermieter geben somit diese Erklärung ab, daß hinsichtlich der gesamten Bestandsräumlichkeiten, die vom Mieter aufgrund der erwähnten Mietsverträge gemietet wurden, eine Anpassung an den angemessenen ortsüblichen Hauptmietzins erfolgt ist, sodaß eine diesbezügliche Antragstellung in Zukunft nicht mehr möglich ist.

 

IV.

Die Vermieter geben weiters für sich und ihre Rechtsnachfolger verbindlich die Erklärung ab, daß für sämtliche Bauarbeiten, welche im Haus Hans-Sachs-Gasse 10 vor dem 1.1.1985 vorgenommen wurden, der Mieter grundsätzlich, insbesondere aber im Falle eines Verfahrens gemäß § 18 MRG, falls die Mietzinsreserve nicht ausreicht, nicht in Anspruch genommen wird und verpflichten sich die Vermieter einen allenfalls auf den Mieter entfallenden Anteil aus eigenem zu tragen.

 

V:

 

Der Mieter hat aufgrund des Mietvertrages von 2.6.1980 im Hinterhaus des Hauses Hans-Sachs-Gasse 10 zwei Räume gemietet (Hinterhaus Parterre, Mietzinsliste Nr. 26). Diese zwei Räume werden nunmehr im Rahmen der Umbauarbeiten von den Vermietern benötigt und bieten sie im Tauschwege für dieses Bestandsobjekt das Kellergewölbe, welches sich unter dem im Halbstock befindlichen Raum des Frisiersalons befindet, an. Diesem Tausch wird vom Mieter bei Erfüllung folgender Bedingungen zusammengestimmt:

 

Der Mietvertrag vom 2.6.1980 bleibt seinem gesamten Inhalte nach aufrecht, da es sich nur um einen Tausch des Bestandsobjektes handelt.

 

Der vereinbarte angemessene Hauptmietzins aus dem Mietvertrag vom 2.6.1980 verringert sich auf S 1350.--, wertgesichert auf den Verbraucherpreisindex 1976 Ausgangsmonat Juni 1980.

 

Das getauschte Bestandobjekt muß mit einer Stiege mit dem Friseurgeschäft verbunden werden und sind folgende Adaptierungsarbeiten auf Kosten der Vermieter vorzunehmen: Die Fertigstellung der Kellerstiege, dies beinhaltete auch das seitliche Verputzen, und des Betonbodens sind mit Ausnahme des Gewölbes die Wände roh zu verputzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Arbeits- und Materialkosten der Wasser- und Elektroinstallation zu bezahlen, wobei hierfür ein Stundenlohn von S 200,-- zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer zur Verrechnung gelangt.

 

Des weiteren ist der Kanalisationsstrang unter Einbau eines Rückschlagventiles an der Westseite des Kellergewölbes zu installieren.

 

Dieser Hauptkanalisationsstrang wird auf Kosten der Vermieter (Material und Arbeiten) errichtet, lediglich die Anschlüsse an diesen Installationsstrang gehen zu Lasten des Mieters.

 

Hinsichtlich der bereits vorliegenden Rechnung, betreffend die Elektroinstallation geben die Vermieter die Erklärung ab, daß der zur Rechnung gelangende Stundenlohn um S 100,-- zu hoch ist und eine Reduzierung erfolgt. Weiters geben sie die Erklärung ab, einen Zuschuß in der Höhe von S 20.000,-- zu dieser Rechnung zu bezahlen.

 

Die Vermieter verpflichten sich weiters die Adaptierungsarbeiten bis zum 22.11.1985 24 Uhr für abzuschließen und anerkennen ihre Verpflichtung, für jeden weiteren Tag bis zur Fertigstellung an den Mieter ein Pönale in der Höhe von S 2000,-- zu bezahlen.

 

Der Einbau der neuen Fenstern Halbstock erfolgt ebenfalls auf Rechnung des Mieters, wobei der Einbau erst zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden darf, wenn der Gastgartenbetrieb im Innenhof aufgrund der Witterung eingestellt wird, die Vermieter erklären ihre Zustimmung diesen Arbeiten.

 

VI.

 

Die in den zwei Räumen im Hinterhaus befindlichen Fahrnisse des Mieters, wobei damit nur die Möbel gemeint sind, mit Ausnahme des Tresors, des Elektroofens, der Waschmaschine und des Trockners gehen in das Eigentum der Vermieter nach Räumung durch den Mieter über.

 

Der Mieter ist bei Übergabe der neuen Räumlichkeiten am 22.11.1985 zur Übergabe dieser beiden Räume bis zum 31.1.1986 verpflichtet. Bei nicht fristgerechter Übergabe verlängert sich diese Frist um die jeweilige Fristüberschreitung durch die Vermieter.

 

 

Wenn der Mieter die Übergabe der bisher in Bestand genommen zwei Räume im Hinterhaus nicht fristgerecht übergibt, verpflichtet er sich zu einer Schadenersatz-zahlung von S 2000,-- pro Werktag ohne richterlichem Mäßigungsrecht.

 

Der Vermieter verpflichtet sich, an den Mieter einen Betrag von S 200.000,-- (inkl. 10 % Mwst.) in Form einer Mietzinsgutschrift zu bezahlen, wobei dieser Betrag nicht direkt ausgezahlt wird, sondern der Mieter den von ihm zu leistenden Bestandzins für die von ihm in Bestand genommenen Objekte solange nicht bezahlt ist, bis dieser Betrag im Rahmen der Gegenverrechnung aufgebraucht ist.

 

Die Kosten der Errichtung dieser Vereinbarung werden wechselseitig nicht in Rechnung gestellt und eine etwaige Vergebührung wird von den Vermietern getragen.

 

Weiters verpflichten sich die Vermieter bei Unterfertigung dieser Vereinbarung an den Mieter einen Betrag von S 8334,-- (exkl. Umsatzsteuer) zur Refundierung der Rechnung der Fa. Diesel zu bezahlen.

 

Zur Rechtsverbindlichkeit zwischen den Parteien bedarf diese Vereinbarung der persönlichen Unterfertigung durch einen Vermieter.

 

Diese Fotokopie stimmt mit dem mir vorliegenden Original vollkommen überein.

Das Original besteht aus 2 Bogen und ist ungestempelt.-------------------

Graz, am sechsundzwanzigsten November 1985 eintausendneunhundertfünfund-achtzig.-------------------------------------------------------------------


 

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